„Lollapalooza“ darf im Treptower Park stattfinden.

Pressemitteilung des VG Berlin vom 07.09.2016.

Das „Lollapalooza Festival 2016“ kann nach Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden. Das gab das Verwaltungsgericht Berlin bereits vorgestern in einer Pressemitteilung bekannt.

Anwohner hatten sich gegen die den Veranstaltern des Musikfestivals erteilte Genehmigung mit der Begründung gewandt, dass die Entscheidung, den Treptower Park als Veranstaltungsort auszuwählen, ihre Interessen nicht berücksichtige. Die zu erwartende Lärmbelästigung sei unzumutbar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt rechtfertigte die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung u.a. mit der herausragenden (musik-)kulturellen Bedeutung der Veranstaltung für Berlin als Kulturstadt. Ein Ausfall der Veranstaltung würde zu einem nicht mehr gutzumachenden Imageschaden für Berlin als Gastgeber derartiger Ereignisse führen. Der Veranstalter befürchtete für den Fall der Absage der weitgehend ausverkauften Veranstaltung einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Demgegenüber würden die Antragsteller nur an drei Tagen – nicht zur Schlafenszeit – Lärmbelastungen ausgesetzt, bei denen Gesundheitsbeschädigungen ausgeschlossen seien.

Nach der von der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin getroffenen Abwägungsentscheidung kann die Veranstaltung stattfinden. Ob es sich bei dem Festival um eine Veranstaltung von herausragender Bedeutung handele, für die ausnahmsweise von den maximal zulässigen Immissionswerten abgewichen werden dürfe, sei zwar zweifelhaft. Dies könne erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Auch wenn eine Gefahr der Gesundheitsschädigung nicht zu erwarten sei, übersteige der genehmigte Beurteilungspegel den maximal zulässigen Wert und führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Anwohner. Die Genehmigung sei aber gerade noch und nur wegen der im angefochtenen Bescheid angeordneten Verpflichtung des Veranstalters zur Bereitstellung von Ersatzunterkünften für die am stärksten vom Lärm betroffenen Anwohner – nach Anhang 2 der Genehmigung für über 1600 Standorte – rechtmäßig. Wegen der zu erwartenden lauten Musikdarbietungen für jeweils 12 Stunden an zwei Tagen müssten auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand einzelner Anwohner bzw. auf die besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen individuelle Lösungen gefunden werden. Der Veranstalter habe erklärt, dass Anfragen für Ersatzunterkünfte und Kostenübernahmeerklärungen zügig und im Zweifel zu Gunsten der Anwohner bearbeiten würden. Im Fall einer Absage des Festivals entstünden dem Land Berlin und dem Veranstalter ganz erhebliche, nicht wiedergutzumachende Nachteile.

Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschlüsse der 10. Kammer vom 7. September 2016 (VG 10 L 313.16 u.a.)

Anmerkung TP: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gaben gestern in einer Pressemitteilung bekannt, dass die „Lollapalooza“ für Änderungen im Busverkehr sorge.
An beiden Tagen der Veranstaltung kommt es zu erheblichen Einschränkungen und Änderungen.

Foto: Sowjetisches Ehrenmal im Treptower Park

Bildquelle: berlin.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*