Massive Behinderung anwaltlicher Arbeit durch Polizei und Justiz in Hamburg?

Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes (AND).

Seit Donnerstag dem 6. Juli 2017 befanden bzw. befinden sich ca. 150 Personen in der Gefangenensammelstelle (GESA) in Hamburg-Harburg.

Gestern wurde den Anwältinnen und Anwälten der Zugang zu ihren MandantInnen verwehrt, mittlerweile sind, in geringem Umfang, Anbahnungsgespräche mit den MandantInnen möglich. Aber immer noch werden den Gefangenen entscheidende Informationen vorenthalten, die auch die Arbeit des AND massiv behindern.
So wird den dort Festgehaltenen und ihren AnwältInnen weder mittgeteilt, ob man ihnen einen Straftatvorwurf macht und sie einer Haftrichterin / einem Haftrichter vorgeführt werden sollen, oder ob es sich um eine präventive Ingewahrsamnahme, also eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt.

Die wenigen MandantInnen, die überhaupt eine richterliche Anhörung erhalten, erfahren erst bei der Vorführung vor die RichterInnen, warum sie festgehalten werden. Mindestens eine Person wurde sogar dem Haftrichter ohne anwaltlichen Beistand vorgeführt, obwohl sich ein Kollege für diese/n MandantIn gemeldet hatte.

In anderen Fällen erhielten die MandatInnen zwar eine anwaltliche Beratung, konnten dann aber nicht von der beratenden Anwältin vertreten werden, weil die Vorführung während eines anderen Mandatsgesprächs des/der jeweiligen KollegInnen stattfand und das Gericht nicht bereit war, zu warten.

Diese massiven Behinderungen machen die Arbeit der AnwältInnen unmöglich. Sie können, auf Grund der mangelnden Informationen, für viele festgehaltene Betroffene nur Freilassungsanträge nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz stellen. Das Gericht hat darauf geantwortet, dass es hierüber nicht entscheide, solange die Polizei sich nicht zur Art der Maßnahme äußere.
Den Festgehaltenen wird damit faktisch die Möglichkeit genommen, die Freiheitsentziehung, die eine der schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe darstellt, gerichtlich überprüfen zu lassen.

Es scheint eine extreme Verzögerungstaktik zu sein. Mit effektivem Rechtsschutz hat das nichts zu tun, sagt der Anwalt Raik Höfler.

Wir fordern die Polizei Hamburg und die Gerichte nachdrücklich auf, den Betroffenen ein nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Verfahren zu ermöglichen und die massive Behinderung der Arbeit des anwaltlichen Notdienstes unverzüglich zu beenden.

 

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.

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