Mehr Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten – Bundesrat gibt grünes Licht.

Nach dem Bundestag hat am 6. November 2020 auch der Bundesrat eine Änderung des Abgeordnetengesetzes gebilligt, die zusätzliche Ordnungsgeldtatbestände schafft. Bislang sah das Gesetz die Verhängung eines Ordnungsgeldes nur vor, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen.

Ordnungsgeld auch bei Nichtanzeige von Spenden.

Künftig kann ein Ordnungsgeld auch wegen Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verhängt werden.

Kein Handbuch mehr – Veröffentlichung im Internet reicht aus.

Das Gesetz schafft zudem nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung zur Veröffentlichung von Verhaltensregeln und Einkünften in einem gedruckten Amtlichen Handbuch des Bundestages ab und ermöglicht eine ausschließliche Online-Publikation.

Keine Erstattung von Wahlkampftätigkeiten der Mitarbeiter.

Auch die Erstattung für Tätigkeiten der Abgeordnetenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht der Unterstützung bei der parlamentarischen Arbeit dienen, verbietet das Gesetz. Das Präsidium kann gegen Abgeordnete, die hiergegen verstoßen, ein Ordnungsgeld verhängen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 angemahnt, der Bundestag habe dafür zu sorgen, dass solche Beschäftigte nicht im Wahlkampf eingesetzt werden.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten.

Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2020

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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