Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Nun haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung erzielt. Mit der neuen Verordnung sollen die Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien, wie PFAS, endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie begrüßte die Einigung: „Die soeben beschlossenen neuen Vorschriften machen online und offline verkauftes Spielzeug für Kinder sicherer. Sie verbieten schädliche Chemikalien und führen einen digitalen Produktpass ein, der den Verbrauchern mehr Informationen bietet und den Marktinspektoren hilft, gefährliches Spielzeug zu erkennen und zu entfernen, insbesondere an den EU-Grenzen. Dies wird dazu beitragen, einen faireren Wettbewerb und gleiche Bedingungen für die Spiezeughersteller in der EU zu schaffen.“
Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt den Inspektoren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.
Die neuen Anforderungen
Aufbauend auf den bestehenden Vorschriften wird die neue Spielzeugsicherheitsverordnung die Sicherheitsanforderungen aktualisieren, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Genauer gesagt wird die heutige Vereinbarung:
- Besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.
- Bessere Nutzung digitaler Instrumente: Mit der neuen Verordnung müssen alle Spielzeuge einen digitalen Produktpass im Format eines Datenträgers, beispielsweise eines QR-Codes, auf dem Spielzeug haben. Verbraucher oder Behörden können das Produkt, die Konformität und andere Informationen des Spielzeugs leicht einsehen. Importeure müssen an den EU-Grenzen digitale Produktpässe einreichen, auch für online verkauftes Spielzeug. Ein neues IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehende Kontrollen beim Zoll benötigen. Die Kontrolle von Spielzeug durch nationale Inspektoren wird erleichtert, da Informationen im digitalen Produktpass leicht verfügbar sein werden. Dadurch werden die Maßnahmen gegen unsicheres Spielzeug in der EU gestrafft und sichergestellt, dass alle Spielzeughersteller gleichberechtigt und fair miteinander konkurrieren können.
Nächster Schritt
Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.
Hintergrund
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.
Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.
Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vorgelegt.
Fotoquelle: TP Presseagentur