BERLIN/KIEL. Ein von Schleswig-Holstein gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen in den Bundesrat eingebrachter Antrag zur Aufnahme nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz fand heute (26. September) eine Mehrheit in der Länderkammer. „Das ist ein starkes Signal an die nationalen Minderheiten und Volksgruppen in unserem Land“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, der vorher in seiner Rede um Zustimmung warb: „Sie bereichern unsere kulturelle Vielfalt und prägen unsere Identität. Wir machen uns daher dafür stark, ihren Schutz ins Grundgesetz aufzunehmen.“
Damit würde nach innen und nach außen ein klares Zeichen gesetzt, so Günther weiter: „Wir zeigen den Minderheiten, dass sie fest und unverrückbar zu Deutschland gehören und dass dies vom Grundgesetz garantiert ist. Außerdem senden wir das klare Signal, dass die Minderheiten in Deutschland höchsten Schutz genießen. Bei uns muss niemand seine kulturelle Identität leugnen oder verstecken, sondern kann sie frei und gleichberechtigt ausleben.“ Darüber hinaus werde der deutschen Minderheitenpolitik außenpolitisch zusätzliches Gewicht verliehen, „weil wir an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn wir den Minderheitenschutz auch im Grundgesetz verankern.“
Er forderte gleichzeitig die Bundesregierung und den Bundestag auf, nun entsprechend tätig zu werden und die Aufnahme zu beschließen.
In Schleswig-Holstein sind die Minderheiten bereits durch die Landesverfassung geschützt. Eine Aufnahme der Minderheiten und Volksgruppen auch in das Grundgesetz ist seit langem eine Herzensangelegenheit der Landesregierung, nun fand sich eine ausreichende Mehrheit in der Länderkammer.
Auch Schleswig-Holsteins Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen begrüßte die Entscheidung des Bundesrats: „Wir sind stolz, dass die Menschen in unserem Land selbstverständlich und vertrauensvoll mit- und beieinander leben – Deutsche, Dänen, Friesen, Sinti und Roma“, sagte er. Der Entschließungsantrag passe darüber hinaus zum heutigen Europäischen Tag der Sprachen. Callsen: „Sprachliche Vielfalt ist eng mit Minderheitenschutz verknüpft. Die Förderung und Bewahrung von Regional- und Minderheitensprachen sind eine zentrale Aufgabe, die sowohl kulturelle Teilhabe als auch gegenseitiges Verständnis stärkt. Schleswig-Holstein setzt sich deshalb kontinuierlich für den Schutz und die Weitergabe dieser Sprachen ein – in Bildung, Kultur und öffentlichem Leben.“
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