Mehrheit im Bundesrat für das von Hamburg mitverhandelte Wachstumschancengesetz.

Der Bundesrat hat heute nach zähem Ringen dem Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg für ein Inkrafttreten Anfang April freigemacht. Bereits im August 2023 hatte die Bundesregierung ihren Regierungsentwurf für das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Nachdem dieser jedoch im parlamentarischen Verfahren u. a. wegen der enormen Kosten für die Länder keine Mehrheit bei diesen gefunden hatte, konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat – auch unter Teilnahme des Hamburger Finanzsenators – eine gemeinsame Beschlussempfehlung erarbeitet werden, die sich auf Maßnahmen beschränkt, die leichter administrierbar und vor allem nur noch halb so teuer sind. So konnten die Kosten bundesweit von 6,27 Mrd. auf 3,2 Mrd. Euro abgesenkt werden.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die deutsche Wirtschaft hatte das Gesetz zurecht dringend angemahnt. Nachdem Teile der CDU ihre sachfremde Verknüpfung des Gesetzes mit dem Agrardiesel aufgegeben hatten, konnte im Bundesrat heute endlich eine Mehrheit gefunden werden. Das Gesetz ist für Länder und Gemeinden jetzt gerade noch finanziell vertretbar und deutlich besser umsetzbar als der erste Entwurf. Die Arbeit im Vermittlungsverfahren, an der ich für die Länder teilgenommen hatte, hat sich deshalb gelohnt. Für uns in Hamburg ist besonders wichtig, dass das Gesetz durch verbesserte Abschreibungsbedingungen für den Wohnungsbau auch hier gezielte Anreize setzt. Hätte man in 2022 und 2023 nicht so viel Geld beim Inflationsausgleichsgesetz insbesondere beim Spitzensteuersatz ausgegeben, hätte das Wachstumschancengesetz auch größer ausfallen können. Jetzt sind wir alle aufgefordert, diesen Wachstumsimpuls bestmöglich umzusetzen. Die Wirtschaft und der Wohnungsbau warten darauf!“

Inhaltlich sollen mit dem Gesetz Impulse für mehr Wachstum und Investitionen gesetzt werden, indem auch die Liquiditätsstruktur von Unternehmen verbessert wird. So wird beispielsweise die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet wiedereingeführt. Ebenfalls ist eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 Prozent für Wohngebäude vorgesehen. Daneben werden höhere Sonderabschreibungen im Rahmen des Investitionsabzugsbetrages und – unter bestimmten Voraussetzungen – Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau ermöglicht. Darüber hinaus erfolgt eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer). Auch die steuerliche Forschungsförderung wird ausgebaut. Generell soll das Gesetz auch der Vereinfachung und Bürokratieerleichterung z. B. durch Erhöhung von Schwellenwerten und Pauschalen, dienen. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für die FHH sind dennoch weiterhin beträchtlich. Allein im Jahreshaushalt 2024 kommt es zu steuerlichen Mindereinnahmen von ca. 20 Mio. Euro, in den Folgejahren bis 2028 zu ca. 68 Mio., 87 Mio., 74 Mio. und schließlich 49 Mio. Euro.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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