Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

Inneres/Gesetzentwurf.

Berlin: (hib/STO). Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Damit soll das bisherige Gesetz, das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammt und seither nur in einzelnen Vorschriften geändert wurde, umfassend überarbeitet werden, wie die Bundesregierung ausführt,

Danach soll die Bundespolizei zur Kriminalitätsbekämpfung eine Reihe neuer Befugnisse erhalten. Dazu zählen der Vorlage zufolge insbesondere die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, der „Einsatz mobiler Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte“ sowie der Einsatz technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen, die Überwachung der Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellentelekommunikationsüberwachung) und die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.

Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft beim Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung. So könne verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.

Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, sollen dazu umfangreiche Änderungen der Voraussetzungen zur Anordnungsbefugnis – auch durch erweiterte richterliche Kontrollbefugnisse -, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Transparenz, zum individuellen Rechtsschutz, zur aufsichtlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und zu Löschungs- und Benachrichtigungspflichten eingeführt werden.

Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen um. Insbesondere umfasse der Entwurf dabei Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Daten zu einem anderen Zweck genutzt werden können, als zu dem sie ursprünglich erhoben worden sind, heißt es in der Begründung weiter.

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016. Insbesondere erhält die beziehungsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen. „Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Protokollierung zum Zweck der Datenschutzkontrolle vor und verpflichtet die Bundespolizei, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Datenschutzgrundsätze und die Anforderungen an die Datensicherheit bereits bei der Datenverarbeitung beachtet werden“, schreibt die Bundesregierung ferner.

Darüber hinaus soll nach dem Willen der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Einstellungsüberprüfung für Personen geschaffen werden, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen, geschaffen. Damit soll der Kreis der zu überprüfenden Personen ausgeweitet werden, um die Bundespolizei vor Extremisten zu schützen, „die im Falle einer Beschäftigung als Innentäter versuchen könnten, die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei zu behindern, zu gefährden oder zu unterwandern“.

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