Müller zum „Tweet-Urteil“ des Verfassungsgerichtshofs.

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin im Verfahren des AfD Landesverbandes Berlin gegen den Regierenden Bürgermeister von Berlin sagt Michael Müller:

„Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechtsauffassung der Senatskanzlei bestätigt, dass sich unser Tweet im Einklang mit unserer Verfassung befindet. Unser Tweet thematisiert weder eine oder mehrere politische Parteien noch verletzt er die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, wie es der AfD Landesverband in seiner Klage behauptet. Die Social-Media-Kanäle der Senatskanzlei dienen dazu, die Öffentlichkeit über das Amt und das politische Wirken des Regierenden Bürgermeisters und des Berliner Senats zu informieren. Sie bieten Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zur direkten Ansprache und zum Austausch über das politische Wirken des Senats. Das Urteil ist ein Signal zur Stärkung und Akzeptanz der demokratischen Willensbildung in sozialen Netzen. Unser Ziel muss es sein, Demokratie in sozialen Netzwerken zu stärken und nicht zu schwächen. Sie ist durch Fake-News, Hate-Speech und intransparente Algorithmen in Gefahr.“

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat angekündigt, eine Pressemitteilung zum Urteil unter https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/  zu veröffentlichen.

Der Link zum Tweet ist unter https://twitter.com/RegBerlin/status/1000760950717370368 abrufbar.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

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