Musterfeststellungsklage landesweit beim OLG Hamm konzentriert.

Ab dem 1. November 2018 können in Nordrhein-Westfalen Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherverbänden beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht werden. Das Oberlandesgericht Hamm ist das einzige für diese Verfahren in Nordrhein-Westfalen zuständige Gericht.   Die durch Rechtsverordnung des Justizministers Biesenbach vom 16. Oktober 2018 angeordnete Konzentration der Musterfeststellungsklage beim größten Oberlandesgericht der Bundesrepublik in Hamm dient den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher des ganzen Landes Nordrhein-Westfalen.  Mit den Musterfeststellungsverfahren werden Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gibt es seit Jahrzehnten beim Oberlandesgericht Hamm. Sie hat sich in der Rechtsprechung des Gerichts bewährt.  Die Öffentlichkeit setzt große Erwartungen in das neue Verfahren. Die Akzeptanz dieser neuen Klageart zugunsten der Bürgerinnen und Bürger hängt entscheidend davon ab, dass sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweist. Der zügige Aufbau von Erfahrungswissen und eine verlässliche Verfahrenshandhabung durch die Gerichte sind von entscheidender Bedeutung. Beim Oberlandesgericht Hamm werden derzeit die Weichen dafür gestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*