Musterfeststellungsklage zu Parship-Vertragsbedingungen teilweise erfolgreich.

In dem Musterfeststellungsverfahren zu Vertragsbedingungen des Kennenlernportals Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht heute das Urteil verkündet und der Klage der Verbraucherzentrale teilweise stattgegeben. Nach der Entscheidung sind Vertragsklauseln über automatische Vertragsverlängerungen, wie sie in den von Parship verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum 28.02.2022 enthalten waren, unwirksam, soweit die Erstlaufzeit dieser Verträge sechs bzw. zwölf Monate betrug. Nicht erfolgreich ist die Klage nach dem heutigen Urteil mit Blick auf eine freie, jederzeitige Kündbarkeit von Parship-Mitgliedschaften. Anders als die Verbraucherzentrale argumentiert hatte, erbringt Parship nach Auffassung des Gerichts keine sogenannten Dienste höherer Art, die wegen des besonderen Vertrauens in die Person des Dienstleisters jederzeit kündbar sind. Eine Revision gegen das heutige Urteil ist möglich. Über diese hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Das heutige Urteil betrifft unmittelbar die in der Musterfeststellungsklage benannten Einzelfälle, wirkt aber darüber hinaus auch für Verbraucher, die sich in das beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister haben eintragen lassen, soweit deren Fälle gleich gelagert sind.

Für das hiesige Musterfeststellungsverfahren haben insgesamt mehr als 1.200 Verbraucherinnen und Verbraucher eigene Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Klageregister angemeldet.

Das Verfahren betrifft die zweite Musterfeststellungsklage, die seit Einführung am 1. November 2018 am Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig gemacht wurde. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht es, Rechtsfragen, die für eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen bedeutsam sind, in einem Musterverfahren zu klären. Sie soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es für Verbraucher oft zu aufwändig ist, Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche individuell zu verfolgen, wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall gering ist. Zu diesem Zweck können qualifizierte Einrichtungen generell Rechtsfragen klären lassen, von denen bestimmte Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer abhängen. Das Urteil im Musterfeststellungsverfahren ist dann bindend für Verbraucher, die eigene Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister angemeldet haben. Die Durchsetzung einzelner Ansprüche ist allerdings ggf. individuellen Folgeprozessen der Verbraucher vorbehalten.

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