Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 9 andere wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML).
In dem Verfahren gegen 10 Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München den Haftbefehl gegen den Angeklagten Haydar B. mit Beschluss vom 20 Juli 2018 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Haydar B. wurde am 15. April 2015 in Nürnberg festgenommen. Der Angeklagte befand sich seitdem 3 Jahre und 3 Monate ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der Senat geht davon aus, dass der bestehenden Fluchtgefahr durch die erteilten Auflagen wirksam begegnet werden kann. Der Senat hat bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die bisherige Untersuchungshaft im Falle einer Verurteilung des Angeklagten auf eine Freiheitsstrafe anzurechnen wäre.
Vier Angeklagte befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die anderen vier Haftbefehle nach so langer U-Haft – analog – (ggf. erneut) überprüft werden, nicht nur um dem verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu entsprechen ‼️RA & Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek, http://www.strafverteidiger-ostsee.de