NetzDG wirkt: Straftaten und Verbreitung von Hass in sozialen Netzwerken zunehmend unterbunden.

Zu den aktuellen Aussagen des bayerischen und niedersächsischen Verfassungsschutzes zur Wirkung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erklärte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:

„Die Einschätzungen des bayerischen und niedersächsischen Verfassungsschutzes zeigen entgegen aller Kritik, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass im Netz wirkt. Gerade die jüngsten schlimmen rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz zeigen, wie wichtig es ist, dass auch soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sind, sondern Straftaten dort konsequent unterbunden werden.

Je weniger solche Gruppierungen ihre Straftaten im Netz verbreiten können, um neue Mitglieder anzuziehen, umso besser. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz leistet hierzu einen wertvollen Beitrag.“

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