Neue Tabak-Regeln gelten in allen EU-Ländern.

Ab heute müssen alle EU-Staaten die Vorgaben der neuen EU-Tabakrichtlinie erfüllen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten vor zwei Jahren verabschiedet haben. Damit werden unter anderem größere Warnhinweise in Text und Bild auf Zigarettenschachteln verpflichtend. Charakteristische Geschmacksrichtungen werden verboten, und die Informationen über Inhaltsstoffe verbessert. Neue Regeln gibt es auch für die Verpackung und Kennzeichnung von E-Zigaretten. Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist in erster Linie, junge Leute davon abzuhalten, mit dem Rauchen überhaupt erst anzufangen. Der Tabakkonsum ist pro Jahr für etwa 700.000 vorzeitige Todesfälle in der EU verantwortlich. EU-Gesundheitskommissar Kommissar Vytenis Andriukaitis zeigte sich sehr zuversichtlich, dass die Vorgaben wirksam und unverzüglich von allen EU-Staaten umgesetzt werden.
Vytenis Andriukaitis erklärte heute: “Ab heute müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie erfüllen. Die für Tabakerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt geltenden Maßnahmen sollen zu einer Verringerung der Zahl der Tabakkonsumenten führen, vor allem junge Menschen vom Tabakkonsum abhalten und letztlich allen EU-Bürgern die schädlichen Folgen des Tabakkonsums vor Augen führen. Ich gratuliere den Ländern, die die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt haben, und unterstütze eine wirksame und unverzügliche Umsetzung der neuen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten, wobei ich diesbezüglich sehr zuversichtlich bin. Ich glaube auch, dass die Anti-Tabak-Bewegung, die sich in den letzten Jahren in der EU Bahn gebrochen hat, weiter zunimmt. Dafür sprechen rückläufige Raucherzahlen und die Einführung von Einheitsverpackungen in einigen Mitgliedstaaten.“
Rückläufige Raucherquoten dienten nicht nur der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen, so Andriukaitis weiter. Neben einer deutlichen Abnahme chronischer Erkrankungen und einer höheren Lebenserwartung wirkten sie sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht positiv aus. „Eine Verringerung des Tabakkonsums um nur 2 Prozent entlastet die Krankenkassen in der EU um jährlich circa 506 Mio. Euro“, sagte Andriukaitis.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle ab heute hergestellten Erzeugnisse, doch dürfen die Mitgliedstaaten den Verkauf alter Bestände noch ein weiteres Jahr lang zulassen.
Dies sind die Bestimmungen:
1) Größere und verpflichtende gesundheitsbezogene Warnhinweise (Bild und Text)
2) Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen
3) Angaben zu den TNCO-Werten werden ersetzt
4) Keine werbenden oder irreführenden Packungen mehr erlaubt
5) Meldepflicht für Inhaltsstoffe.
6) Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an E Zigaretten
7) Verpackungs- und Kennzeichnungsbestimmungen für E-Zigaretten
8) Beobachtung und Berichterstattung über Entwicklungen bei E-Zigaretten
9) Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz zu verbieten
10) Bekämpfung des illegalen Handels

EU-Kommission in Deutschland

Fotos: Europäische Kommission / Directorate-General for Health and Food Safety

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