Neuer Haftbefehl gegen Stephan E..

   Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juli 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen

   den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E.

   wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes (§ 211 StGB) an Walter Lübcke erwirkt.

   Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

   Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni 2019 in Untersuchungshaft befand.

Anmerkung TP Presseagentur: E. soll zwischenzeitlich sein Geständnis am Mord an Walter Lübcke widerrufen haben.

https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresdner-Stadtrat-Frank-Hannig-ist-neuer-Verteidiger-von-Stephan-E?fbclid=IwAR0dz7h6hOgd9x1VqAWNvhanr6DLTV7Kws5qx7mJ3c-DkmyKPpCdBuwIyX4

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