NPD soll finanziell bluten.

Keine Finanzierung von Verfassungsfeinden aus Steuermitteln.

Der Bundesrat hat heute einstimmig eine Gesetzesinitiative aus Niedersachsen beschlossen, wonach verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden sollen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Initiative und forderte den Bundesinnenminister auf, auf dieser Grundlage jetzt schnell einen eigenen Entwurf vorzulegen. Dazu erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Eva Högl:

„Die vom Bundesrat beschlossene Gesetzesinitiative ist ein guter und ausgewogener Vorschlag zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem NPD-Urteil vom 17. Januar 2017 den Gesetzgeber auf andere Reaktionsmöglichkeiten unterhalb eines Parteiverbots hingewiesen.

Innerhalb der Koalition besteht große Einigkeit darüber, dass Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, nicht weiter mit staatlichen Mitteln finanziert werden dürfen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir eine Verständigung erzielt und das Bundesministerium des Innern gebeten – in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – einen Vorschlag zur Änderung der Parteienfinanzierung vorzulegen.

Dies sollte jetzt zügig unter Berücksichtigung des Bundesratsentwurfs geschehen.

Wir können nicht weiter zulassen, dass Parteien, die die Werte unserer Verfassung mit Füßen treten, aus Steuergeldern finanziert werden. Wichtig ist daher, dass wir die erforderliche Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode beschließen.“

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