NRW-AfD trotz „sicher nachweisbarer Rechtsverstöße“ zur Bundestagswahl zugelassen.

Der Landeswahlleiter (Landeswahlausschuss) in Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schellen, hatte bis kurz vor der Sitzung Vorwürfe geprüft, ob es bei der Aufstellung der AfD-Kandidatenliste Unregelmäßigkeiten gegeben habe. In einem anonymen Schreiben hatte es zuvor Hinweise darauf gegeben. Wäre die Liste nicht zugelassen worden, hätte die Partei im schlimmsten Fall nicht bei der Wahl antreten dürfen.

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen sagte in der öffentlichen Sitzung, trotz „sicher nachweisbarer Rechtsverstöße“ halte er eine Zulassung für vertretbar. Auf die Ergebnisse der Kandidaten, die von der AfD-Landesversammlung in Essen im Februar auf die Liste gewählt worden waren, hätten diese Versäumnisse damals keinen Einfluss gehabt. Das Votum des Ausschusses fiel mit sechs zu zwei Stimmen deutlich aus.

Im Wahlausschuss stimmen laut Innenministerium ab: Der Landeswahlleiter als Vorsitzender, zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts und sechs von Parteien entsandte Mitglieder.

Die Listen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken wurden von dem Ausschuss bereits zugelassen.

http://www.rp-online.de/…/nrw-afd-landesliste-zur-bundestag…

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