Online-Lieferung von Lebensmitteln/Mahlzeiten: Kommission leitet Kartellverfahren ein.

Die Europäische Kommission prüft, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Dazu wurde ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet. 

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Online-Lieferdienste für Lebensmittel bilden einen schnell wachsenden Wirtschaftszweig, in dem der Wettbewerb geschützt werden muss. Darum prüfen wir, ob Delivery Hero und Glovo Absprachen getroffen haben, um Märkte untereinander aufzuteilen und keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Falls sich die Vermutungen bestätigen, könnten diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Preise, die Auswahl für die Verbraucher und die Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben.“

Margrethe Vestager

Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb. 

Bedenken der EU-Kommission, ergebnisoffenes Verfahren

Die Kommission hat Bedenken, dass die beiden Unternehmen vor der Übernahme räumliche Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B. über Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten. Ferner hegt die Kommission den Verdacht, dass die Unternehmen vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Diese Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein.

Wenn sich die Vermutungen bestätigen, könnte das Verhalten der Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53 des EWR-Abkommens

).

Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Im Juni 2022 und im November 2023

 hatte die Kommission unangekündigte Prüfungen in den Räumlichkeiten von Delivery Hero und Glovo durchgeführt.

Das in Deutschland ansässige Unternehmen Delivery Hero ist im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig. Das Unternehmen ist gegenwärtig in mehr als 70 Ländern weltweit vertreten und kooperiert mit mehr als 500.000 Restaurants. Delivery Hero ist an der Frankfurter Börse notiert.

Das in Spanien ansässige Unternehmen Glovo ist ebenfalls im Bereich der Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln tätig und gegenwärtig in mehr als 1.300 Städten in 25 Ländern weltweit vertreten. Nachdem Delivery Hero im Juli 2022 die Mehrheit der Anteile an Glovo erwarb, wurde Glovo zur Tochtergesellschaft von Delivery Hero.

Mit der heute eingeleiteten Untersuchung verfolgt die Kommission ihre Bemühungen, im Bereich der Online-Lieferung von Mahlzeiten und Lebensmitteln für die Verbraucher für Auswahl zu angemessenen Preisen zu sorgen. Die Untersuchung trägt auch den Bemühungen der Kommission Rechnung, einen fairen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf dem Arbeitgeber keine Absprachen treffen, um Umfang und Qualität der Möglichkeiten für Arbeitnehmer einzuschränken, sondern um Talente konkurrieren. Es handelt sich um das erste förmliche Untersuchungsverfahren zu Abwerbeverzichtsvereinbarungen („No-Poach“-Vereinbarungen), das von der Kommission eingeleitet wurde.

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