OVG bestätigt: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der russischen Botschaft.

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt. Der Anmelder der Demonstration war gestern beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Seine Beschwerde ist heute vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen worden. Die geplante Projektion verletze den „völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt“ werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. 

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2024 – OVG 9 S 5/24 –

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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