Pannen beim Versand von Briefwahlunterlagen in Berlin.

Sofortmaßnahmen im Umgang mit Fehlern im Versand der Briefwahlunterlagen ergriffen.

In den Bezirkswahlämtern Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf wurden aufgrund eines Versehens im technischen Ablauf Wahlscheine doppelt an Wählerlinnen und Wähler versandt. Von den insgesamt 744.318 ausgestellten Wahlscheinen seien rund 800 Wahlscheine betroffen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler und das Landeswahlamt haben gemeinsam mit den Bezirkswahlämtern unmittelbar reagiert und Maßnahmen ergriffen, um den Fehler rasch zu heilen.

Die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler werden durch die Bezirkswahlämter angeschrieben und informiert. Die doppelt ausgestellten Wahlscheine werden für ungültig erklärt. Diese Wahlscheine können zusammen mit den zugeschickten Briefwahlunterlagen nicht mehr für die Bundestagswahl verwendet werden. Gleichzeitig erhalten alle Betroffenen einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, die sie bedenkenlos für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nutzen können. Um Postlaufzeiten zu vermeiden, können die Betroffenen mit ihrem neuen Wahlschein und ihren Briefwahlunterlagen ihren roten Wahlbrief in den Briefkasten des zuständigen Bezirkswahlamtes werfen oder direkt in ihrer Briefwahlstelle vor Ort brieflich wählen.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler: „Der Fehler ist sehr ärgerlich, denn die Vorbereitungen zur Bundestagswahl laufen sonst sehr gut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkswahlämtern arbeiten mit großem Engagement, um unter dem sehr hohen Zeitdruck des verkürzten Wahlzeitraums die Wahl zu organisieren. Als Landeswahlleiter werde ich meine zukünftigen Rechte im Landeswahlgesetz nutzen, um gemeinsam mit den Bezirken die gesamtstädtische Standardisierung der Arbeitsprozesse weiter voranzutreiben, um solche Fehler künftig zu vermeiden.“

Weitere Informationen zur Wahl zum Deutschen Bundestag sind im Internet unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

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Eine Antwort

  1. „Die Sonne bringt es den Tag“
    Der Artikel indiziert, dass der Landeswahlleiter weiß, welche Wähler betroffen sind, um folglich diese Wahlzettel für unwirksam zu erklären.
    Woher nimmt er die Kenntnis, wer welchen Wahlzettel erhalten hat, um diesen Wahlzettel unwirksam werden zu lassen?
    Kommen doch alle Wahlzettel anonym in die Urne.
    Oder etwa nicht?

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