Pflegebetrug Seeg – Tatvorwurf hat sich ausgeweitet.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und die Kriminalpolizeiinspektion Kempten ermitteln gegen den Seeger Bürgermeister nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen des Tatvorwurfs der Untreue. Neue Haftbefehle wurden erlassen.

Den beiden inhaftierten Beschuldigten wurden in der vergangenen Woche durch die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Nürnberg neue Haftbefehle eröffnet. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Nach dem gegen den Seeger Bürgermeister neu erlassenen Haftbefehl besteht der dringende Tatverdacht, dass dieser knapp 1,4 Millionen Euro zum Nachteil des Caritas-Stiftung Seeg e. V. veruntreut hat, und zwar zugunsten des Bürgermeisters persönlich (500.000,- €) bzw. einer von ihm beherrschten Gesellschaft. Es sollen Gelder des Vereins rechtsgrundlos überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen gegen das die Räume nutzende Unternehmen pflichtwidrig grundlos nicht geltend gemacht worden sein.

Zudem sollen die beiden Hauptbeschuldigten in den Jahren 2020 bis 2022 wiederholt die Erstattung von coronabedingten Mehraufwendungen aus dem wegen der Coronapandemie geschaffenen Pflege-Rettungsschirm zu Unrecht abgerechnet haben, und zwar auch noch nach Schließung des stationären Pflegeheims. Tatsächlich sollen diese Mehraufwendungen nicht angefallen sein. So sollen sie von der Pflegekasse Auszahlungen in Höhe von über 1,3 Millionen Euro unberechtigt erhalten haben. Bei einem weiteren, nach dem Haftbefehl ebenfalls zu Unrecht geltend gemachten Betrag von gut 800.000,- € soll die Auszahlung noch gestoppt worden sein, weil der Schwindel aufgeflogen sein soll.

Mit dem Abschluss der umfangreichen Ermittlungen von Kriminalpolizeiinspektion Kempten (Allgäu) und ZKG ist zeitnah zu rechnen. Es ist beabsichtigt, eine etwaige Anklageerhebung im Rahmen einer Pressemitteilung bekanntzugeben.

Zur Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist im Wesentlichen zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.

Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (auch anonyme) Hinweise auf Straftaten unter der URL: https://www.bkms-system.com/ZKGentgegen, gerade auch im Bereich des Pflegebetrugs.

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