Possenspiel um „Schwarze Villa“ in Pforzheim beendet.

Für erhebliches Aufsehen sorgte der Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim, als er diese 2015 ohne behördliche Erlaubnis auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen ließ und so zum Kunstobjekt machte. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht, leitete die Stadt Pforzheim ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein, in dem ihn das Amtsgericht Pforzheim am 27.4.2018 zu der Zahlung von 30.000 € verurteilte.

Hiergegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, die er zuletzt auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat. Da das Anstreichen zwar zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der materiellen Substanz des Fassadenanstrichs geführt haben soll, das zuvor schadhafte Gebäude inzwischen aber auf Veranlassung des Betroffenen denkmalgerecht saniert wurde und wegen der künstlerischen Motivation hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 6.5.2019 nach Zustimmung aller Beteiligten das Bußgeld auf 10.000 € unter Bewilligung einer Zahlungsfrist von einem Jahr herabgesetzt. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Beschluss vom 6.5.2019 – 2 Rb 9 Ss 731/18

Beschluss OLG schwarze Villa

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes lauten:

  • 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen

(1)   Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

  1.  […]
  2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden […]

(2)    […]

  • 27 Ordnungswidrigkeiten

(1)   Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 8 […] bezeichneten Handlungen vornimmt […]

[….]

(2)   Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro […] geahndet werden.

Ohrfeige für den zuständigen Richter und Denkmalpfleger?

„Für mich kommt die Begründung des 2. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe einer Ohrfeige für den zuständigen Richter des Amtsgerichts Pforzheim und des Denkmalpflegers gleich“, kommentiert Andreas Sarow heute den Beschluss des OLG Karlsruhe.

„Es wurde wider besseren Wissens ein Schaden angeführt, der so nie Berücksichtigung hätte erlangen dürfen. Obwohl selbst der Denkmalpfleger Dr. Timm beim Verhör im Gericht zugeben mußte, bei den Zwillingshäusern sogar auf einen Austausch der Bauteile bestanden zu haben, interessierte sich der Richter jedoch mehr für die Farbe meines Lamborghini Murciélago.

Ohne die akribische Recherche meines Anwaltes Robert Drotleff wäre dieses differenzierte und persönlich motivierte Vorgehen des Denkmalpflegers gar nicht zu Tage gekommen. Die Einsicht in die Bauakten der Zwillingshäuser wurde sogar wochenlang bis kurz vor einer Zwangsherausgabe verzögert und dann widerwillig mit dem Hinweis versehen, in diesen ohnehin nicht zu finden was man suchen würde. Das Gegenteil war bekanntlich der Fall.

Auch die vom Denkmalpfleger zu Protokoll gegebenen Erkenntnis zur bleibenden Beeinträchtigung: “ Die Villa sei nicht weniger Denkmal, als vor der Kunstaktion“, fand beim Pforzheimer Richter absolut keine Berücksichtigung, obwohl bereits zu Prozessbeginn der denkmalgerechte Zustand der heruntergekommen Villa wieder hergestellt wurde.

Für mich eine klare Befangenheit und Vorverurteilung, die zum Glück der Senat in Karlsruhe richtig stellen und Gerechtigkeit walten lassen konnte.

Die Alternative zu dem jetzt getroffenen Vergleich, wäre eine Rückverweisung an das Amtsgericht Pforzheim inkl. weiterer Gutachten gewesen.

Ich akzeptiere den Beschluss, der ausschließlich mit dem OLG verhandelt und von der Staatsanwaltschaft Pforzheim und Stadt Pforzheim lediglich akzeptiert wurde, weil eine Rückkehr in diesen Pforzheimer Interessenssumpf einer Farce gleichkommen würde.

Bereits das zuständige Amt von Denkmalpfleger Dr. Timm hätte erkennen müssen, daß die angesetzten 50.000,-€ unrealistisch sind am Sachverhalt vorbeigehen und den Denkmalpfleger zurechtweisen müssen.

Ich würde gerne den vereinbarten Betrag spenden“, so der der betroffene Dipl.-Ingenieur und Künstler Andreas Sarow heute in einer Presseerklärung.

 

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