Prostituierte haben Rechte – Gesetz konsequent und rigoros umsetzen.

Zur aktuellen Debatte über Prostitution erklärte der frauen- und familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Derzeit ist Prostitution wegen Corona verboten. Selbständige Sexarbeiterinnen können zum Beispiel die Hilfen für Solo-Selbständige in Anspruch nehmen. Probleme haben betroffene Frauen jetzt insbesondere dort, wo die Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes  – wie die Anmeldung der Tätigkeit oder eine Wohnung außerhalb des Bordells – schon vor Corona nicht eingehalten wurden. Die Bundesländer sind daher gefordert, die Einhaltung dieser Vorgaben umfassend zu kontrollieren. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz muss konsequent und rigoros umgesetzt werden.

Für den Gesundheitsschutz der Frauen muss das Kontaktverbot solange wie nötig aufrechterhalten und eingehalten werden. Maßgeblich ist der Gesundheitsschutz. Sobald das Verbot nicht mehr durch den Infektionsschutz begründet werden kann, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage mehr.

Wenn man Prostitution grundsätzlich verbietet, kann sie dadurch in die Illegalität abgedrängt werden. Sie findet dann weiter statt, aber ohne Begleitung und Zugang zu Beratung und Unterstützung für die Prostituierten. Aufklärung über ihre Rechte, Gesundheitsberatung und Kontrollen der Umstände in den Bordellen – das alles haben wir mit dem seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz. Wir wollen Prostituierte aus der Illegalität herausholen, um sie besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch zu schützen.“

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