Recht auf Löschung: Die allgemeine und unterschiedslose Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich verurteilter Personen bis zu ihrem Tod verstößt gegen das Unionsrecht.

Biometrische und genetische Daten aller Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurden, dürfen Polizeibehörden nicht ohne weitere zeitliche Einschränkung bis zum Tod der betroffenen Person speichern. Auch wenn diese allgemeine und unterschiedslose Speicherung durch die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gerechtfertigt ist, müssen die nationalen Behörden den Verantwortlichen verpflichten, regelmäßig zu überprüfen, ob diese Speicherung noch notwendig ist, und der betroffenen Person das Recht auf Löschung dieser Daten zuerkennen, wenn dies nicht mehr der Fall ist.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden.

In Bulgarien wurde eine Person im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher Zeugenaussage polizeilich registriert. Diese Person wurde schließlich dieser Straftat für schuldig befunden und zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde die Person rehabilitiert. Im Nachgang hierzu beantragte sie ihre Streichung aus dem Polizeiregister. Nach bulgarischem Recht werden die sie betreffenden Daten in diesem Register gespeichert und können von den Behörden verarbeitet werden, die ohne weitere zeitliche Einschränkung bis zum Tod der Person Zugang zu ihnen haben. Ihr Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung auch nach Rehabilitierung nicht zu den für die polizeiliche Registrierung geltenden Streichungsgründen zähle. Das mit einem Rechtsmittel befasste Oberste Verwaltungsgericht Bulgariens hat dem Gerichtshof Fragen vorgelegt.

In seinem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass die lebenslange, allgemeine und unterschiedslose Speicherung biometrischer und genetischer Daten von Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat strafrechtlich verurteilt wurden, gegen das Unionsrecht verstößt.

Weiter: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_4280143/de/

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