Rechtspolitische Impulse aus Hamburg beschlossen.

In Berlin haben sich am 25. und 26. Mai 2023 die Justizministerinnen und Justizminister zu ihrer 94. Frühjahrskonferenz getroffen. Im Anschluss an den zweiten Bund-Länder-Gipfel zur Digitalisierung der Justiz standen die rechtspolitischen Initiativen der Länder im Mittelpunkt. Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen dabei mehrere Vorschläge aus Hamburg – unter anderem zum Schutz von Mieterinnen und Mieter, zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustausches und zum Thema Schuldnerberatung.

Zwei gemeinsam von Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Angriff in Brokstedt eingebrachte Beschlussvorschläge fanden Zustimmung, mit denen der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden soll. Ein Beschluss befasst sich mit dem Austausch in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten einerseits und den zuständigen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. Hier geht es unter anderem um eine zentrale bundesweite Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländerinnen und Ausländer. Der zweite Antrag stellt die zeitnahe Übermittlung aller strafrechtlich relevanten Informationen an die Justizvollzugsanstalten in den Mittelpunkt. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Diese Initiativen sind das Ergebnis eines intensiven und länderübergreifenden Austauschs zwischen den Behörden, bei dem Verbesserungsbedarf festgestellt wurde. Um das Risiko weitgehend zu minimieren, wollen wir den Informationsaustausch in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten verbessern und auch sicherstellen, dass die Justizvollzugsanstalten zeitnah alle strafrechtlich relevanten Informationen übermittelt bekommen.“

Die Konferenz sprach sich angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für einen stärkeren Schutz der Mieterinnen und Mieter aus. Ein von Hamburg eingebrachter Beschlussvorschlag fordert ein Maßnahmenpaket. Als eine mögliche Maßnahme wird vorgeschlagen, die Obergrenze für eine Mieterhöhung (Kappungsgrenze) deutlich herabzusetzen. Gallina: „Insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten ist Wohnen für viele Menschen einfach viel zu teuer. Viele finden deshalb keine Wohnung oder können sich das Wohnen in ihren Vierteln nicht mehr leisten. Der deutliche Anstieg der Indexmieten verschärft die Situation zusätzlich. Angesichts der erheblichen Steigerungen in den vergangenen Jahren braucht es hier ein Gesamtpaket an wirksamen und ineinandergreifenden Maßnahmen. Um die Lage für Mieter:innen zu verbessern, muss der Bund hier deutlich stärker aktiv werden.“

Beschlossen wurde außerdem eine Initiative aus Hamburg, die einen stärkeren Schutz vor unseriösen Angeboten bei privater Schuldnerberatung fordert. Schuldnerberatung wird in Deutschland unter anderem von Kommunen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und anderen anerkannten Beratungsstellen angeboten, die wichtige und gute Arbeit leisten. Allerdings gibt es auch profitorientierte Anbieterinnen und Anbieter, bei denen eine bessere Regulierung zum Schutz verschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig erscheint. Gallina: „Es gibt bei der Schuldnerberatung leider auch unseriöse Angebote, die intransparent sind oder bei denen die Preis- und Zahlungsstrukturen zu Problemen führen. Wer verschuldet ist, bezahlt mit seinem Geld dann im schlimmsten Fall die private Schuldnerberatung, ohne dadurch dem Ziel der Entschuldung näher zu kommen. Der Bundesjustizminister sollte deshalb prüfen, wie ein höheres Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden kann.“

Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen zudem die Hamburger Initiative zur Evaluierung der „Nein-heißt-nein-Lösung“ im Sexualstrafrecht. Sie schlagen eine Studie vor, die feststellen soll, ob die durch die Einführung der Nichteinverständnislösung erfolgte Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen geführt und Schutzlücken geschlossen hat. Gallina: „Die Nein-heißt-Nein-Lösung im StGB zu verankern war ein wichtiger Meilenstein für die sexuelle Selbstbestimmung, die auch über das Strafrecht hinaus eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Nach über sechs Jahren ist es nun an der Zeit, diese Regelung zu evaluieren, um zu sehen, ob die Verschärfung des Sexualstrafrechts zur erhofften Verbesserung der Situation der Betroffenen geführt hat oder ob es noch Fallkonstellationen gibt, die Schutzlücken offenbaren.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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