Remmo-Villa in Berlin-Buckow ist nach Urteil des Amtsgerichts Neukölln zu räumen.

Das Amtsgericht Neukölln hat in dem Verfahren 10 C 485/21 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2023 in dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil der Klage des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln, im Wesentlichen stattgegeben und hat die Beklagte verurteilt, die streitgegenständliche Immobilie mit Grundstück in Berlin-Buckow zu räumen und an den Kläger geräumt herauszugeben.

Das Amtsgericht Neukölln hat die Beklagte weiter verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 6.800 EUR nebst Zinsen wegen nicht bezahlter Mieten zu zahlen.

Soweit der Kläger darüber hinaus beantragt hat, die Beklagte zu verpflichten, eine nachträglich angebaute Terrasse und ein nachträglich angebautes Gebäude zu beseitigen, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Wegen der weiteren Einzelheiten muss auf die schriftlichen Urteilsgründe verwiesen werden. Nach den Presserichtlinien kann über diese aber erst berichtet werden, wenn das heute verkündete Urteil den Parteien in schriftlicher Form zugestellt wurde bzw. alle Verfahrensbeteiligten dieses Urteil sicher erhalten haben.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Landgericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.

Amtsgericht Neukölln: Urteil vom 6. April 2023, Aktenzeichen 10 C 485/21

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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