Resozialisierung schaffe Rechtssicherheit.

Toni Schuberl: Täter-Opfer-Ausgleich stärken, Vollzug in freien Formen gesetzlich verankern.    
 
München (16.11.2020/vlu). Trotz engagierter Beschäftigter verfehle der Justizvollzug in vielen Fällen sein Ziel, Gefangene wieder in die Gesellschaft einzugliedern. „Nur wer nach der Entlassung wieder auf eigenen Beinen stehen kann, rutscht nicht mehr in die Kriminalität ab“, mahnt der rechtspolitische Sprecher der bayerischen Landtags-Grünen, Toni Schuberl.

Er fordert „Restorative Justice“ für den Justizvollzug in Bayern, also einen Ansatz, der Opfer, Täterinnen und Täter und die Gemeinschaft in die Suche nach Lösungen einbezieht. „Wir müssen den Täter-Opfer-Ausgleich stärken, mehr Stellen für Bewährungshelferinnen und -helfer schaffen und das Übergangs- und Entlassmanagement ausbauen“, so Schuberl.

Den dringenden Bedarf an solchen Angeboten habe kürzlich auch der Grüne Justizkongress* gezeigt, bei dem sich Wissenschaft, Praxis und Betroffene vernetzt haben. Aus Sicht von Expertinnen und Experten sorgten alternative, freiere Formen des Strafvollzugs häufiger dafür, dass Täterinnen und Täter ihr Leben selbstbestimmt und straffrei gestalten. „Wir wollen den offenen Vollzug zur Regel machen und den Vollzug in freien Formen auch in Bayern gesetzlich verankern“, so Toni Schuberl. „Der Strafvollzug schafft Sicherheit für die Allgemeinheit nur dann, wenn wir den Gefangenen einen Weg zurück in die Gesellschaft aufzeigen. Erst Resozialisierung schafft echte Sicherheit!“

Zudem verhindere das System Gefängnis immer wieder einen Täter-Opfer-Ausgleich, mahnen Opferhilfsorganisationen. „Dabei sind beide Seiten oft daran interessiert, die Tat zu bewältigen“, betont Toni Schuberl. „Eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Opfer würde zu deutlichen Veränderungen des Strafvollzugs führen.“

*Grüner Justizkongress, 24.10.2020: https://www.youtube.com/watch?v=Hy9pV4w0dHI

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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