Sächsischer Landtag stimmt für Staatsverträge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verbesserten Jugendmedienschutz.

Staatskanzleichef Handschuh spricht von einem wichtigen Signal und dankt für Unterstützung.

Dresden (29. Oktober 2025) – Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch den Staatsvertrag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks verabschiedet.

Der für Medienpolitik zuständige Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh sprach von einem guten Signal. »Das Parlament hat heute die Weichen für einen effektiven Medienschutz und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt. Der Weg dahin war durchaus steinig, aber am Ende siegte die Vernunft. Es ist ein gutes Signal, das heute von Sachsen ausgeht.«

Weiter sagte er, »ich hätte mir noch entschlossenere Reformschritte gewünscht. Gleichwohl ist nach harten Verhandlungen im Länderkreis ein gutes Ergebnis erzielt worden. Der Reformstaatvertrag ist ein Anfang, auf dem die Länder weiter aufbauen können und eine Chance für die Anstalten, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.« Ausdrücklich dankte er den Abgeordneten, die den Weg für die Reformen geebnet haben.

Beim neuen Staatsvertrag geht es um die Einsparung von Sparten- und Hörfunkprogrammen und den Abbau von Doppelstrukturen. Insgesamt verpflichtet der Staatsvertrag zu mehr Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio bis hin zu einem gemeinsamen technischen Plattformsystem. Die Reformen werden sich spätestens ab 2029 bedarfsmindernd auswirken und damit zur Stabilisierung des Rundfunkbeitrages beitragen.

Eine Mehrheit gab es außerdem für einen zweiten Staatsvertrag, der auf Verbesserungen beim Jugendmedienschutz abzielt und maßgeblich von Sachsen mit vorangebracht worden war. Künftig können Eltern über das Betriebssystem der mobilen Endgeräte mit einer einzigen passwortgeschützten Einstellung die altersbezogene Freigabe von Inhalten sämtlicher auf diesem Gerät installierten Apps steuern. Staatskanzleichef Handschuh: »Dieser Ansatz hat eine breite Unterstützung verdient. Eltern erhalten so eine einfache Möglichkeit, zum Schutz ihrer Kinder die Grenzen der jeweiligen Mediennutzung festzulegen.«

Medienstaatsverträge müssen von allen 16 Ländern ratifiziert werden. Sobald alle Landesparlamente zugestimmt haben, können beide Medienänderungsstaatsverträge wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten.

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