„Schießt mich tot, aber in meinen Urteilen lasse ich mich nicht beeinflussen“.

Heiko Maas erinnert an „Furchtlose Juristen“ und fordert Einbeziehung des NS-Unrechts in die Juristenausbildung.

Bundesjustizminister Heiko Maas stellte heute das von ihm herausgegebene Buch „Furchtlose Juristen – Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht“ im Kammergericht in Berlin vor.

Das Buch erinnert an 17 Richter und Staatsanwälte, die in der NS-Zeit in unterschiedlicher Form widerständiges Verhalten gezeigt haben. Darunter sind prominente Widerstandskämpfer wie Hans von Dohnanyi (1902-1945), der als Richter des Reichsgerichts und Mitarbeiter des Reichsjustizministeriums um die Verbrechen der Nazis wusste, sich zum Attentat auf Hitler entschloss und hingerichtet wurde. Erinnert wird auch an Lothar Kreyßig (1898-1986), der als Vormundschaftsrichter in Brandenburg an der Havel gegen die „Euthanasie“-Morde an Behinderten protestierte und in den Ruhestand versetzt wurde.

Es werden aber auch bislang unbekannte Amtsrichter vorgestellt, die etwa den Mut hatten, unter Hinweis auf die Rechtsgleichheit aller Menschen zugunsten von Juden zu urteilen und dafür Angriffe von NSDAP und Vorgesetzten in Kauf nahmen. So etwa Karl Steinmetz (1893-1955), ein Amtsrichter aus dem hessischen Neukirchen, der 1934 einen örtlichen SA-Führer dazu verurteilte, einem jüdischen Metzger Schadensersatz zu zahlen und die Schächtmesser herauszugeben, die er diesem abgepresst hatte. Steinmetz ließ sich auch durch Gewalt und die Androhung von Schutzhaft nicht einschüchtern: „Schießt mich tot, aber in meinen Urteilen lasse ich mich nicht beeinflussen.“. Er wurde zwangsweise ins Ruhrgebiet versetzt und nur noch als Grundbuchrichter eingesetzt.

Heiko Maas sagte zu seinen Motiven für dieses Buch: „Wir haben uns in letzter Zeit viel mit den Tätern und Opfern der NS-Unrechtsjustiz beschäftigt. Das war wichtig und notwendig. Es gibt aber auch eine positive Seite der Erinnerung: die Erinnerung an die Wenigen, die dem Unrecht widerstanden haben. Auch sie sollten wir nicht vergessen. Viele Juristen haben nach 1945 behauptet, sie hätten sich gar nicht anders verhalten können. Indem wir an die wenigen widerständigen Juristen erinnern, zeigen wir: Man musste damals nicht ‚mitmachen‘; es gab Handlungsalternativen, aber viel zu wenige hatten den Mut, sie zu nutzen. Hätte es mehr furchtlose Juristen gegeben, die deutsche Justiz hätte weniger Schuld auf sich geladen.“

Die Buchvorstellung erfolgte im historischen Plenarsaal des Berliner Kammergerichts – dem Ort, an dem nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 der „Volksgerichtshof“ unter dem Vorsitz von Roland Freisler seine Schauprozesse gegen die Attentäter inszeniert hatte. „Am Ort der größten Schande der deutschen Justiz erinnern wir an die wenigen aufrechten Juristen jener Zeit“, sagte Maas.

Das Buch wurde von der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, und dem neuen Direktor des Deutschen Historischen Museums, Prof. Dr. Raphael Gross, präsentiert.

Die Autoren der einzelnen Lebensbilder sind Historiker und Juristen, eine wissenschaftliche Einführung hat Prof. Dr. Johannes Tuchel, der Direktor der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin verfasst. Zu den Autoren zählt auch Ingo Müller, der 1987 den Bestseller „Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ geschrieben hatte. Dazu erklärte Heiko Maas. „Die Ähnlichkeit der Titel beider Bücher ist kein Zufall; als Student hat mich Müllers Werk sehr beeindruckt. Das neue Buch soll eine Ergänzung zu dem Band sein, mit dem Ingo Müller damals Pionierarbeit geleistet hat.“

Maas sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine Reform der Juristenausbildung aus: „Als ich studierte, ging es im Fach Rechtsgeschichte oft mehr um Römisches Recht als um das 20. Jahrhundert.

Alle angehenden Juristinnen und Juristen sollten aber um das Unrecht wissen, an dem die deutsche Justiz einst beteiligt gewesen ist. Und sie sollten auch um die wenigen Juristen wissen, die sich dem Unrecht damals entgegengestellt haben. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Vorschlag, das Deutsche Richtergesetz zu ergänzen: Das Justizunrecht im Nationalsozialismus und die Folgerungen daraus für das Juristenethos von heute sollen ein fester Bestandteil der Juristenausbildung werden.“

Das Buch erscheint am 5. Juli im Verlag C.H.Beck.

Fotos: oben, v.l.: Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts, Prof. Dr. Raphael Gross, Direktor des Deutschen Historischen Museums; unten, v.l.: Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz.

Fotoquellen und Collage: TP Presseagentur Berlin

Vollständige Begrüßungsansprache und Reden anlässlich der Buchvorstellung „Furchtlose Juristen“ am 4. Juli 2017 im Berliner Kammergericht.

Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts.

Grußwort anlässlich der Präsentation des Buches „Furchtlose Juristen“, Herausgeber Bundesminister Heiko Maas, am 4. Juli 2017 im Kammergericht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir haben heute viele Gäste unter uns, die nicht regelmäßig ins Kammergericht kommen und vielleicht sogar zum ersten Mal hier sind. Deswegen möchte ich mich Ihnen erst einmal vorstellen. Mein Name ist Bernd Pickel. Ich bin der Präsident des Kammergerichts.

Ich habe es übernommen, Sie im Namen der beiden Veranstalter zu begrüßen. Der erste ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, für das Herr Bundesminister Heiko Maas heute persönlich anwesend ist und den ich deshalb hiermit in diesem Gebäude auch persönlich ganz herzlich begrüße. Das Kammergericht und die Berliner Justiz freuen sich, Herr Maas, dass Sie heute hier sind.

Ich begrüße Sie alle hier im Raum aber auch im Namen des zweiten Veranstalters, des Vereins Forum Recht & Kultur im Kammergericht, dessen Vorsitzender ich bin.

Meine Aufgabe ist es, Ihnen kurz den Ablaufplan vorzustellen – und dazu die Akteure, die Ihnen das Buch „Furchtlose Juristen präsentieren werden.

Nach mir werden die Referendarin Frau Diestelhorst und der Referendar Herr Baer denen, um die es in dem Buch geht ihre Stimme verleihen – den Juristen, die den Nationalsozialisten furchtlos entgegengetreten sind und deren Geschichte im Buch verewigt ist. Sie werden Texte aus dem Buch lesen, die diese Juristen selbst geschrieben haben.  Danach folgt die Ansprache durch Professor Dr. Raphael Gross, dem Präsidenten der Stiftung des Deutschen Historischen Museums. Wegen der knappen und zur Verfügung stehende Zeit beschränke ich mich da auch, Ihnen, liebes Publikum, Herrn Gross als einen wahrhaft herausragenden Historiker vorzustellen. Es ist schön, Herr Professor Gross, dass Sie hier in diesem historischen Raum bei uns sind.

Danach werden  zwei weitere Referendarinnen, Frau Neubeck und Frau Jores, Ihnen wieder Selbstzeugnisse von Juristen aus dem Buch vortragen. Auch sie greifen dabei zurück auf die Arbeiten der Autorinnen und Autoren, die sich die Geschichte jeweils eines der Juristen, um die es heute geht, erarbeitet und ins Buch aufgenommen haben. Die Arbeit der Autorinnen und Autoren trägt und prägt das Werk. Ohne sie wäre das Buch nicht denkbar gewesen und damit auch nicht diese Veranstaltung. Es ist deshalb, liebe Autorinnen und Autoren, ganz wesentlich Ihre Veranstaltung, und seien Sie deshalb besonders willkommen. Eine namentliche Vorstellung noch der Herr Bundesminister durchführen.

Anschließend wird die Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, zu Ihnen sprechen. Es ist für uns eine große Ehre und Freude, Sie, liebe Frau Limperg, als die höchste Repräsentanten unserer ordentlichen Gerichtsbarkeit hier unter uns haben. Wir freuen uns sehr auf Ihre Rede.

Schließlich wird der Herausgeber zu Ihnen sprechen, Herr Bundesjustizminister Heiko Maas. Er wird der letzte Redner sein, bevor wir uns dann in der Rotunde ihres Gerichts über das, was wir gehört und gesehen haben, in hoffentlich guten Gesprächen in der Rotunde bei Getränken und einem kleinen Imbiss austauschen können. Ihnen, lieber Herr Maas, bin ich dankbar für 2 Dinge. Einmal dafür, dass Sie sich dieses Werkes angenommen haben und ihre politische Kraft dafür eingesetzt haben, dass es erscheinen konnte.

Denn es war und ist wichtig, dass es dieses Werk gibt. Zweitens bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie für die Veröffentlichung Ihres Werks unser Gebäude gewählt haben. Ich gebe zu, dass ich damals, als der Anruf aus Ihrem Ministerium kam, überrascht war, denn ich hatte nicht erwartet, Sie hier für eine Veranstaltung empfangen zu dürfen, die auf den ersten Blick keinen unmittelbaren direkten Bezug gerade zum Kammergericht hat. Je mehr ich in das Thema eingestiegen bin, desto überzeugter bin ich jedoch: Dieser Veranstaltungsort ist ausgezeichnet gewählt: Denn er symbolisiert auch das, um was es in dem Buch geht.

Dieser Saal ist der Saal, in dem der Volksgerichtshof die Frauen und Männer, die sich am 20. Juli 1944 gegen Hitler aufgelehnt hatten, verurteilt und in aller Regel der Hinrichtung zugeführt hat. Er symbolisiert die Pervertierung des deutschen Rechts. Man darf dabei aber nie vergessen, dass dieses Unrecht nicht aus dem Nichts oder aus weiter Ferne kam. Es wurde verübt von Personen aus dem Land, dem wir angehören, und aus der Profession, der die meisten im Saal zugehörig sind, auch ich selbst: der Justiz. Es waren deutsche Juristen, ich betone das, die hier allergrößtes Unrecht verübt haben.

Und Unrecht durch deutsche Juristen ist in diesem Gebäude nicht nur durch Juristen, die für den Volksgerichtshof gearbeitet haben, verübt worden. Wie wir spätestens durch die Untersuchung von Professor Tuchel zu den Todesurteilen des Kammergerichts wissen, hat es Unrechts – Todesurteile jedenfalls in den letzten Kriegsjahren auch durch Senate des Kammergerichts gegeben. Urteile, die sich schon von der Sprache her und erst recht wegen ihrer furchtbaren Inhalte kaum von denen des Volksgerichtshofs unterscheiden.

Juristisches Nazi-Unrecht ist nicht nur vom Volksgerichtshof, sondern von vielen deutschen Juristen begangen worden. Auch dies symbolisiert dieser Ort.

Dieser Ort ist gerade mit den Verfahren nach dem 20. Juli 1944 aber auch ein Symbol für den Widerstand. Denn die Männer und Frauen, die hier verurteilt worden sind, hatten Widerstand geleistet. Auch einige Juristen waren unter ihnen. Wenn dieser Raum damit verkörpert, dass hier nationalsozialistische Täter und Opfer des Nationalsozialismus aufeinander getroffen sind, so symbolisiert der Raum damit genau das, worum es dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in den letzten Jahren ging. Mit der Rosenburg-Untersuchung hat sich das BMJV damit befasst, dass viele seiner Juristen in Nazi-Unrecht verstrickt waren. Das Buch „Furchtlose Juristen“ beleuchtet, wie die andere Seite war – die Seite derjenigen Juristen, die nicht kollaboriert haben, die sich aufgelehnt haben. Das Buch tut das nicht im Sinne einer Heiligsprechung. Genau wie die, die als Justizopfer der Prozesse um den 20. Juli 1944 auf dieser Tafel stehen, waren nicht alle von ihnen von Anfang an immun gegen die Nazis. Aber sie hatten den Mut, in bestimmten Situationen nicht mitzumachen, zu opponieren.

Das Buch beleuchtet damit auch, wie die Handlungsspielräume für solchen Widerstand waren. Es gibt deshalb Antworten auf die Frage, ob jeder Widerstand nahezu unausweichlich allerschwerste Konsequenzen bis hin zur Ermordung durch die Machthaber haben musste – ein Argument, auf das sich viele, die keinen Widerstand geleistet hatten, oft berufen hatten – gerade auch Juristen.

Und vor allem soll das Buch bewirken, dass die mutigen Menschen, die Widerstand geleistet haben, gesehen und ihre Stimmen noch einmal hörbar werden. Und um genau dies möglich zu machen, gebe ich jetzt Frau Diestelhorst und Herrn Baer das Wort.

Prof. Dr. Raphael Gross

Ansprache bei der Vorstellung des Buches Heiko Maas (Hrsg.) Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht am 4. Juli 2017 im Kammergericht Berlin [unmittelbar zuvor tragen zwei Referendare kurze Texte von Martin Gauger, Friedrich Bräuninger und Karl Reichling vor]

… das waren bemerkenswerte Worte von drei bemerkenswerten Männern! Vielen Dank für die Zitate.

Sehr geehrter Herr Minister Maas, sehr geehrte Frau Präsidentin Limperg, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Pickel, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die deutsche Nachkriegsgesellschaft hat lange gebraucht, um einen angemessenen Umgang mit dem Widerstand gegen die NSDiktatur zu finden.

In den 50er Jahren dominierte in Westdeutschland die Einschätzung, Widerstand und insbesondere das Attentat vom 20. Juli seien „Verrat“ gewesen. Verrat am eigenen Land und an den Soldaten an der Front. Die Verbreitung dieser Auffassung verdeutlicht die tiefliegende Komplizenschaft mit dem nationalsozialistischen Regime: und zwar selbst nach seiner militärischen Niederschlagung, nach den ersten Schulddiskussion, die etwa von Karl Jaspers und anderen Autoren geführt worden waren, und auch nach dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von Nürnberg mit seinen Folgeprozessen. All diese Vorgänge änderten nichts daran, dass weiterhin vielfach der Widerstand gegen das Regime mit einem Verrat an der Nation gleichgesetzt wurde. Fritz Bauer gelang es 1952 mit der Verleumdungsklage gegen Otto Ernst Remer, diese Gleichsetzung öffentlich in Frage zu stellen. Mit dem Prozess machte Bauer deutlich: Dem „Unrechtsstaat“ (so der von Bauer in seinem Plädoyer  verwendete Begriff Radbruchs) der Nazis schuldete niemand Loyalität; dieser Staat war nicht verratsfähig.

Wie langsam sich der Mentalitätswandel vollzog, durch den die Komplizenschaft mit dem NS-Regime allmählich gebrochen wurde, wird auch in dem Buch „die Akte Rosenburg“ deutlich. Erst dieser langsame Mentalitätswandel hat dazu geführt, dass der Widerstand entdeckt und geehrt wurde. Er vollzog sich aber nicht gerade und bruchlos, und auch nicht ohne Widersprüche.  Das sieht man unter anderem auch daran, dass der Widerstand, als er einmal entdeckt worden war, auch dazu benutzt wurde, das Ausmaß der Beteiligung aller Schichten der Bevölkerung an den Verbrechen zu verdecken. Erst war der Widerstand eine Schande – später ein Feigenblatt.

Wenn es heute um die Juristen innerhalb der Justiz geht, die widerständiges Verhalten gezeigt haben, dann darf das nicht dazu dienen, das Ausmaß der Mitwirkung der Justiz an den Verbrechen zu verdecken. Jeder Versuch, die Rolle der allermeisten Richter und Staatsanwälte im NS in ein helleres Licht zu rücken, wäre falsch. Darum geht es bei diesem Buch auch gar nicht, ganz im Gegenteil. Sie, lieber Herr Minister Maas, machen das schon mit den ersten Sätzen Ihres Geleitwortes sehr deutlich, wenn Sie schreiben:

„Dieses Buch ist schmal, beschämend schmal. Nur wenige Richter und Staatsanwälte haben sich während der NS-Herrschaft dem Unrecht entgegengestellt; an sie wollen wir mit diesem Buch erinnern.“

17 Justizjuristen werden in diesem Buch porträtiert. Sie alle haben in der einen oder anderen Form widerständiges Verhalten gezeigt.

Die wissenschaftliche Einleitung hat Johannes Tuchel verfasst, der Direktor der Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Er macht in seinem Beitrag deutlich, dass der Begriff des Widerstands ein weites Spektrum von Verhaltensweisen erfasst. Und dieses weite Spektrum findet sich auch bei den Protagonisten des Buches:

 Da sind die Eidesverweigerung und das bewusste Ausscheiden aus der Justiz von Martin Gauger,

 da sind der aktive Widerstand und die Unterstützung des Attentats auf Hitler von Hans von Dohnanyi  und da sind mehrere Fälle, in denen Juristen bei der eigenen Rechtsprechung eben keine nationalsozialistischen Maßstäbe angewandt, sondern an rechtsstaatlichen Prinzipien festgehalten oder aufs positive Recht gepocht haben, um Unrecht zu verhindern oder jedenfalls abzumildern.

Gerade diese letzte Verhaltensweise ist nach ’45 von mehr Juristen behauptet als zuvor tatsächlich praktiziert worden. Bei den Richtern und Staatsanwälten, die hier porträtiert werden, ist sie belegt.

Dieses Buch zeigt eindrücklich, welche Handlungsspielräume es für die im Bereich der Justiz beschäftigten gab. Es gab durchaus Spielräume. Es mag Mut gekostet haben, sie zu nutzen, und nur wenige waren insoweit „furchtlose Juristen“. Es wäre aber in meiner Sicht eine Verkürzung, wenn wir aus dem Verhalten der vorbildlichen Wenigen heraus – umgekehrt auf das Verhalten der großen Masse schließen würden.  Denn wir würden dann vorschnell aufteilen in Juristen die Widerstand geleistet haben (wie auch immer der im Einzelnen aussah) und denjenigen, die sich das nicht trauten. Diese Gegenüberstellung ist daher irreführend, da viele ja durchaus aktiv und vielfach begeistert für das Recht des neuen Staates eintraten.

Wie kompliziert das im Einzelnen ist, können wir hier kaum diskutieren. Aber ich möchte wenigstens einen beeindruckenden Fall aus dem Buch herausgreifen, der von Georg Falk darin erstmals dargestellt wurde. Er ist scheinbar unspektakulär, aber daher nicht weniger eindrucksvoll.

Es geht um den Amtsgerichtsrat Karl Steinmetz, und der Fall trägt sich in der hessischen Kleinstadt Neukirchen zu.

Im April 1934 landet die Klage eines jüdischen Metzgers auf dem Tisch des Richters. Verklagt werden zwei örtliche SA-Führer, die dem Metzger unter Androhung von Gewalt seine Schächtmesser abgepresst haben. Nun verlangt der Metzger seine Messer zurück und obendrein Schadenersatz, weil er nicht schlachten konnte.

In zahlreichen Fällen setzten Verfolgte in den ersten Jahren der Diktatur auf die Hilfe der Justiz – und in den allermeisten Fällen wurden sie enttäuscht, weil sie auf Richter trafen, die zu ihren Verfolgern gehörten. Der  Amtsgerichtsrat Steinmetz hätte durchaus Gründe, sich nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst heraus ähnlich zu verhalten. Denn als früheres Mitglied des Republikanischen Richterbundes stand er unter kritischer Beobachtung. Er hatte zudem direkt miterlebt, wie die SA Gerichtsgebäude stürmte und wie jüdische Juristen sowie Anwälte jüdischer Mandanten attackiert wurden.

Karl Steinmetz wusste also, wie politisch brisant sein Verhalten war und in welche Gefahr er sich durch dieses Verhalten brachte. Trotzdem urteilte er zugunsten des jüdischen Klägers. Noch am gleichen Tag stürmten zehn bewaffnete SA-Leute den Gerichtssaal und lieferten sich ein Handgemenge mit dem Richter und zwei Justizwachtmeistern. Der hinzugerufene Bürgermeister protokollierte, was Richter Steinmetz der SA entgegengeschleudert hat: „Schießt mich tot, aber in meinen Urteilen lasse ich mich nicht beeinflussen!“

Der klagende Metzger und seine Frau wurden nach Theresienstadt deportiert und starben in dem Lager.

Wären die völlige Entrechtung und die Ermordung einer ganzen Bevölkerungsgruppe so einfach möglich gewesen, wenn schon bei den ersten Diskriminierungen und Angriffen, mehr Juristen auf die Rechtsgleichheit aller Menschen gepocht hätten? Dass sie es nicht getan haben, zeigt nicht etwa, wie oft noch gesagt wird, dass viele Juristen sich einem Diktat, dass aus der Politik, gleichsam von außen kam, bereitwillig unterwarfen – natürlich gab es das auch – sondern es zeigt viel mehr noch, dass sehr viele Juristen rassistische und antisemitische Einstellungen teilten. Insofern hat die weitverbreitete Rede von einem Versagen der Justiz etwas Irreführendes, weil sie vielen eine Intention unterstellt, die wohl die wenigsten tatsächlich ernsthaft teilten, nämlich die Intention, Menschenwürde, die von Gerechtigkeit nicht zu trennen ist, an die erste Stelle zu setzen.     Der Richter Steinmetz wurde nach seinem Urteil von der SA unter Hausarrest gestellt, zwangsweise ins Ruhrgebiet versetzt und zum Grundbuchrichter gemacht. Erst 1947 konnte er wieder an sein Amtsgericht in Neukirchen zurückkehren.

Georg Falk belässt es nicht bei der Schilderung der Vita dieses Eindrucksvollen Richters. Er beschreibt vielmehr auch, wie die hessische Justiz noch in den 80er Jahren mit ihrer Vergangenheit umgegangen ist: In einer Festschrift wurde der Landgerichtspräsident, der ein frühes Parteimitglieder der NSDAP war und die Zwangsversetzung von Steinmetz betrieben hatte, lobend erwähnt: Er habe sein Gericht (Zitat) „in bewährter deutscher Richtertradition durch die Fährnisse der Zeit gesteuert“.

Über Karl Steinmetz findet sich nur der lapidare Hinweis, er sei wegen „Misshelligkeiten“ mit Parteidienststellen versetzt worden. Über das Wie und Warum kein Wort.

Erlauben Sie mir nun, um den Punkt, um den es mir hier geht, etwas deutlicher zu machen, noch das Beispiel eines anderen Richters zu erwähnen, den Fall des SS-Richters Konrad Morgen.

Ich bin auf Konrad Morgen durch das Tondokument von dessen Aussage im Auschwitz-Prozess aufmerksam geworden, das Sie auf der Seite des Fritz Bauer Institutes finden können. Zu seinem Fall ist gerade ein Buch von David Vellemann und Herlinde Pauer-Studer erschienen. Der Titel des Buches, „Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin“, ist eine Selbstbeschreibung von Morgen. Der Ausdruck „Fanatiker“ hatte für Nationalsozialisten, wie Viktor Klemperer schon in seinem Büchlein Lingua tertii imperii schreibt, einen positiven Beiklang. Morgen war SS-Richter, also Teil der SS-internen Gerichtsbarkeit, die zunächst vor allem deshalb eingerichtet wurde, um SS-Angehörige etwaiger Verfolgung durch die „normale“ Gerichtsbarkeit zu entziehen. Das wurde dann auch so ausgedeutet, dass die SS, weil sie als eine Elite auch besonderen moralischen Maßstäben unterworfen war, auch eine besondere Gerichtsbarkeit brauchte, die die Erfüllung dieser Ansprüche überwachen sollte. Diese sollte also gleichsam so etwas wie das institutionelle Gewissen der SS darstellen. Morgen wurde 1909 geboren, war ab 1933 Mitglied der SS und zunächst Assessor am Landgericht hier in Berlin. 1941 wird er Richter am SS- und Polizeigericht in Krakau. Morgen landete nicht ganz zufällig an dieser Stelle, denn das, worüber er sich am liebsten und am meisten empörte, war Korruption. Korruption verstand er, sowohl als ein politisch-institutionelles Verbrechen wie auch als einen Charakterfehler. In dieser Hinsicht dachte er ganz wie das nationalsozialistische Willensstrafrecht; seine Welt war voll von Charakteren, die gleichsam wesenhaft korrupt waren.

Morgen schildert seine Entwicklung nun selbst so, dass er im Zuge von Ermittlungen wegen Korruption auf den Massenmord an den europäischen Juden aufmerksam geworden sei und dann überlegt habe, was er dagegen unternehmen könne, und dass er, nachdem er den Weg, Himmler und Hitler anzuklagen, als unmöglich verworfen habe, versucht habe, auf anderem Wege etwas gegen die „Endlösung“ zu unternehmen. So habe er dann im Rahmen seiner Tätigkeit als SS-Richter, seine Verfahren gegen Korruption, unter anderem immerhin gegen Koch, den Kommandanten von Buchenwald betrieben. Ich will hier nicht auf jeden Aspekt von Morgens Tätigkeit eingehen und auch nicht um die Frage, wie man einzelne seiner Handlungen beurteilt. Mir kommt es auf einen allgemeineren Aspekt an.

Wenn wir davon sprechen, dass Richter Handlungsspielräume hatten – was heißt das dann? Heißt das, dass man auch innerhalb eines solchen Unrechtssystems Widerstand leisten konnte. Was bedeutet hier der Ausdruck „innerhalb eines Unrechtssystems“? Heißt, die Handlungsspielräume zu betonen, zu behaupten, dass es doch so etwas wie ein richtiges Leben im falschen gegeben habe? Der Fall von Konrad Morgen ist deshalb so interessant, weil es ja, wie ich geschildert habe, sehr viele Richter gab, die ihr Handeln auch dort, wo es im Sinne des Systems geschah, zumindest später als Widerstand interpretiert haben.

Man neigt dazu, in Bezug auf diese verschiedenen Verhaltensmöglichkeiten davon zu sprechen, dass es kein Schwarz und Weiß, sondern dass es eine vielfältige Palette von Grautönen gab. Mir scheint es an dieser Stelle aber – so sehr ich es richtig finde, sich gegen alle Versuche von Vereinfachungen zu wenden – um einen Unterschied zu gehen, der nicht durch Ausdrücke wie „mehr“ oder „weniger“ zu beschreiben ist. Konrad Morgen, der noch in den Nürnberger Verfahren für die SS ausgesagt hatte und bemüht war einzelne Angehörige der SS zu beschuldigen, den Ruf der SS als Ganzes hingegen zu retten, zweifelte niemals an der Richtigkeit seines eigenen Denkens und Verhaltens. Auch nach 1945. Dem steht gegenüber die Deutlichkeit, der in diesem Band dokumentierten Männer.  Männer wie Hans von Dohnanyi oder Martin Gauger opferten für den Widerstand ihr Leben. Das Beispiel von Karl Steinmetz zeigt, dass es auch andere, weniger gefahrvolle Möglichkeiten gab. Dennoch kann man auch nicht sagen, Steinmetz sei nur ein bisschen gegen den NS Staat eingestellt gewesen. Der Referenzpunkt für Steinmetz, von Dohnanyi, Gauger und andere „furchtlose Juristen“ war wahrscheinlich nicht nur ihre Furchtlosigkeit, sondern ihr Gefühl für die Achtung der Würde des Menschen und seiner Verletzlichkeit. Dieses Gefühl kann man bei Menschen wie Morgen auch in der Nachkriegszeit nicht voraussetzen. Im Gegenteil, wenn man die Aufzeichnungen der Zeugnisse von Konrad Morgen liest, hat man einen fast monströsen Eindruck von einem Zeugen, der Auschwitz sah und dessen Erschrecken sich hauptsächlich auf die erlebte Korruption bezog. Das ist der Unterschied, den ich meinte, dass es nicht nur um eine graduelle Verschiebung geht. Er gehört in keiner Weise zu der kleinen Gruppe von in diesem Band gewürdigten Menschen.

Ihnen alleine setzt das Buch ein Denkmal. Ich hoffe, es wird viel gelesen.

Herzlichen Dank!

Die Rede der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, wurde von ihr nicht freigegeben, da diese in einer juristischen Zeitschrift veröffentlicht werden soll.

Rede Heiko Maas anlässlich der Vorstellung des Buches „Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht“

Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, bei der Vorstellung des Buches „Heiko Maas (Hrsg.): Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht“ am 4. Juli 2017 im Kammergericht Berlin

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrte Frau Präsidentin Limperg,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Pickel,
sehr geehrter Herr Professor Dr. Gross,
liebe Mitautoren unseres Buches,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich habe Ende der 80er Jahre mein Jura-Studium in Saarbrücken begonnen. Damals sorgte ein kleines Buch für großes Aufsehen. Es hieß „Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“. Der Autor war Ingo Müller – die meisten von Ihnen werden das Buch kennen. Ingo Müller zeigte damals, wie die Justiz mitgeholfen hatte, das NS-Regime aufrechtzuerhalten, den Rechtsstaat zu zerstören und politische Gegner zu vernichten. Vor allem aber machte er deutlich, wie Juristen den Völkermord an den Juden Europas und die Massenmorde an Behinderten, Homosexuellen, Sinti und Roma, Polen und sowjetischen Kriegsgefangenen mit vorbereitet und bei der Ausführung assistiert hatten.

Im Bundesjustizministerium haben wir in den letzten Jahren eine Menge dafür getan, um die dunkle Vergangenheit unseres Ressorts weiter aufzuhellen. Das Rosenburg-Projekt hat gezeigt, wie stark die personelle Kontinuität über die angebliche „Stunde Null“ hinweg gewesen ist und welche Folgen das für die Rechtspolitik der jungen Bundesrepublik hatte. Die Ergebnisse der historischen Aufarbeitung zeigt auch eine neue Ausstellung, die noch bis zum Wochenende im Landgericht in der Littenstraße zu sehen ist. Danach geht sie auf Wanderschaft durch ganz Deutschland.

Meine Damen und Herren,
diese Aufarbeitung des Unrechts, die Erinnerung an die Opfer und die Namhaftmachung der Täter sind und bleiben wichtig. Es kann hier niemals ein Ende der Geschichte geben. Aber Erinnerung hat auch eine positive Seite. Es geht auch darum, jene Menschen zu würdigen, die sich früher als andere für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben, die in kritischen Zeiten Mut und Haltung gezeigt haben und die heute Vorbilder und Inspiration sein können – nicht nur für Juristinnen und Juristen. Eines dieser Vorbilder ist Fritz Bauer. Er hat sich als Amtsrichter in der Weimarer Republik für die Demokratie eingesetzt. Er hat während der Nazi-Diktatur aus dem Exil heraus Widerstand geleistet, und in der jungen Bundesrepublik war er ein unermüdlicher Streiter für die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Würde aller Menschen. Eine meine ersten Amtshandlungen als Minister war es, den „Fritz-Bauer-Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte“ zu stiften. Heute Nachmittag haben wir diesen Preis erneut an drei Nachwuchswissenschaftler verliehen.
Ich glaube, es ist gut für unsere Justiz, wenn sich junge Juristinnen und Juristen heute wieder stärker mit Fritz Bauer, seinem Werk und seinen Ideen befassen.

Meine Damen und Herren,
ein zweites Projekt dieser „positiven Erinnerung“ ist das Buch, die Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Frau Limperg, und Herr Professor Gross vom Deutschen Historischen Museum gerade dankenswerterweise vorgestellt haben. Wir wollen damit an die wenigen Richter und Staatsanwälte erinnern, die in der NS-Zeit den Mut hatten, sich in der einen oder anderen Form dem Unrecht zu verweigern. Ich würde mir wünschen, dass mehr Menschen um diese Männer wissen – es waren nur Männer, denn die wenigen Frauen hatten die Nazis aus der Justiz weitgehend vertrieben. Es ist einfach, sich heute diese Biographien zu lesen und sich zu empören, dass damals so wenige mutig waren. Aber keiner von uns muss heute noch den Beweis erbringen, auf welcher Seite er damals gestanden hätte. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat waren für mich immer eine Selbstverständlichkeit, die ich nie erkämpfen musste, sondern die immer da war. Die Erinnerung an die furchtlosen Juristen macht auch deutlich, dass nur wenig selbstverständlich ist und dass es manchmal den Mut braucht, für die Menschenwürde einzutreten.

Meine Damen und Herren,
ich danke dem Verlag C.H.Beck, der unser Buch-Projekt sehr engagiert unterstützt hat.
Ganz besonders möchte ich auch die Autoren erwähnen, die uns jene Juristen nahebringen, die es verdient haben, nicht vergessen zu werden. Einige sind heute Abend bei uns:
Georg Falk, Gerhard Fieberg, Dirk Frenking, Arthur v. Gruenewaldt, Karl-Joseph Hummel,
Hannes Ludyga, Winfried Meyer, Ingo Müller, Manfred Schmitz-Berg und Johannes Tuchel.
Ohne Sie alle wäre dieses Buch nicht möglich gewesen – ganz herzlichen Dank für Ihre Beiträge! Danken möchte ich auch Anne Diestelhorst, Malaika Jores, Irene Neubeck und Franziskus Baer – das waren die jungen Juristinnen und Juristen, die eben einigen der „furchtlosen Juristen“ ihre Stimme geliehen haben. Jetzt im Anschluss laden wir Sie alle noch zu einem kleinen Empfang ein, und ich hoffe, dass wir dann noch miteinander ein wenig ins Gespräch kommen – über die Vergangenheit und die Gegenwart, erfahrene Juristinnen und Juristen und künftige.

Meine Damen und Herren,
niemand lebt nur im Augenblick. Die Geschichte hilft uns zu erkennen, wer wir sind und warum wir so geworden sind. Jeder weiß: Geschichte wiederholt sich nicht. Aber nichts ist unumstößlich und manches, was uns heute so selbstverständlich scheint, kann schon morgen in Gefahr sein. Das Wissen um das Unrecht der Vergangenheit schärft unsere Sensibilität, wenn heute erneut Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in Frage gestellt werden. Die Begegnung mit den Biographien der furchtlosen Juristen zeigt uns, welche Verantwortung jeder Einzelne von uns trägt, und sie macht Mut, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Deshalb ist mir dieses Buch so wichtig, und deshalb wünsche ich ihm viele Leserinnen und Leser.

2 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    es ist meines Erachtens sehr mutig, dass ausgerechnet der Bundesjustizminister Maas ein Buch über Widerstanskämpfer herausgibt und bei den ihn durch Dienstaufsichtsbeschwerde angezeigten, heutigen verübten Verbrechen der Richter und auch Bundesrichter, 11. Senat am BFH/Vorsitzender Prof. Dr. L. u.a. – gerade in der heutigen „sensibilisierten“ Zeit – Zurückhaltung übt, genauso wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Voßkuhle.

    Auf den Mobbingskandal und die Entscheidung 2 BvR 877/16 (der zugrunde liegenden begangenen Rechtsbeugungen an meinem Vater) wird hingewiesen. Der gesetzliche Richter (die Berichterstatterin, Richterin am BFH Dr. G.) in seinem Verfahren wurde meinem Vater hinterrücks entzogen, um die weiteren Verbrechen (Rechtsbeugungen) der Richter im Wege der „Amtshilfe“ zu realisieren bzw. zu vertuschen.

    Gegen die Veröffentlichung der vollständigen Verfassungsbeschwerde (zur Aufklärung der Verbrechen (begangen durch Richter) in der heutigen Zeit (!) wird der Bundesjustizminister sicherlich keine Einwände haben, oder?

    Wer in diesem Staat gegen Rechtsbeugung ist, macht sich „schuldig“ und ist mit der Strafe des Mobbings zu belegen bzw. (wie bei mir) folgte die Verurteilung wegen übler Nadchrede zu 60 Tagessätzen á 60,- €, da eine Rechtsanwältin (im Konjunktiv verfasst) „womöglich“ die unsachgemäße Zusammenarbeit der Richter angezeigt hat, was als „Nestbeschmutzung“ gilt. Die begangenen Verbrechen der Richter blieben sogar bei der strafrechtlichen Würdigung einer üblen Nachrede (gesetzeswidrig) völlig außer Acht.

    Im Ergebnis bedeutet dies: Der Rechtsbeuger (Richter Prof. Dr. L.) wird ehrenhaft in den Ruhestand entlassen und dem Opfer (ebenfalls Beamter/sog. Staatsdiener) werden seine Pensionsbezüge bis zum Selbstbehalt willkürlich genommen. Es ging in der Sache um das Grundprinzip der Neutralität der Mehrwertsteuer, welches die Richter am Finanzgericht und am BFH vorsätzlich missachteten, um meinen Vater (Steuerbrater) wirtschaftlich zu vernichten. Dazu gehört es dann auch ins System, dass 90 paginierte Seiten am BFH der Akte – unter Berufung auf den Datenschutz seiner Akte – entfernt werden und die Grichtskosten (des BFH!) per Haftbfehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erzwungen werden.

    Wer die Machenschaften am Finanzamt Soest und Finanzgericht Münster und BFH (in eigener Angelegenheit) öffentlich macht und verfassungswidrige Arbeitsweisen einiger Richter erfolgreich (BFH III B 84/12) anfechtet, muss (durch wirtschaftliche Vernichtung und Diskreditierung und Denunzierung als Steuerhinterzieher) ausgegrenzt werden. Das ist die traurige Realität!

    Die Schikanen des Staates gehen auf der ganzen Linie gegen die Familie nach „Stasimethoden“ weiter. Da ich z.B. der Ordnungsbehörde einzig den Chipcode meines Kleinen Münsterländers aus Datenschutzgründen nicht mitgteilt habe, wurde ich als unzuverlässige Rechtsanwältin abgestempelt. Zur Abhilfe wurde der Misstand dem Bürgermeister per E-mail mitgeteilt. Daraufhin folgte das nächste Geschoss. Mit Ordnungsverfügung sollte dann (wegen meiner Unzuverlässigkeit!) am 1. Juli 2017 der Kleine Münsterländer im Tierheim auf meine Kosten verbracht werden, wobei die Vergabe an eine andere Person ohne mein Mitspracherecht erfolgen sollte. Nur über meine Leiche! Was kann der Kleine Münsterländer dafür, dass ich auch „kleine Kinder fresse?“ Es ist eine Frage der Zeit, wann der unzuverlässigen Rechtsanwältin die Robe und der Führerschein entzogen werden.

    Ich habe den Bundesjustizminister und den Finanzminister zur Korrektur der Justizverbrechen eingeschaltet. Bisher ohne Reaktion.
    Es bleibt abzuwarten, ob man sich nach Außen hin nur gesetzestreu gibt.

    MfG

  2. Sehr geehrter Herr Groß (vom jüdischen Museum Berlin),

    im Kampf gegen Rechts möchte das jüdische Museum Berlin am 16. November 2019 Heiko Maas mit einem Preis für Verständigung und Toleranz ehren. Zur Wahrung des sog. Rechtsfriedens wäre es unbedingt notwendig, sich die Entscheidung 2 BvR 877/16 einzuverleiben, um aktuell den subtilen Verrat an der Bevölkerung zu erkennen. Mehr Verunglimpfung ist kaum erträglich! Wer bei den aktuellen Verbrechen der Richter „Zurückhaltung übt“ -wie die aktuelle Rechtsprechung (2 BvR 877/16) manifestiert, der öffnet der Willkürherrschaft mal wieder Tür und Tor. Die Entscheiung ist unter Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas erfolgt, der ebenfalls Zurückhaltung bei den aktuellen Verbrechen der Richter übte. Mehr Heuchelei ist kaum zu ertragen. (Sieh dazu auch Mobbing am BFH)

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