Schnelles Urteil gegen Trickdieb.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 38-jähriger Libyer am 15.07.2020 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,00 EUR verurteilt.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 14.07.2020 gegen 17:00 Uhr im Bereich der Straßenbahnhaltestelle der Linie 2 am Bahnhof Mitte, 01067 Dresden eine Geschädigte angesprochen, abgelenkt und in der Folge von der Geschädigten 300,00 EUR entwendet zu haben, um das Geld für sich zu behalten. Dabei führte der Beschuldigte einen Joint mit einem Marihuana-Tabak-Gemisch bei sich, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu haben.

Der Beschuldigte wurde von Zeugen bei Begehung der Tat beobachtet und durch herbeigerufene Polizeibeamte vorläufig festgenommen.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der TP Presseagentur Berlin auf Anfrage mitteilte, erhielt die Geschädigte unverzüglich die entwendeten 300,00 EUR zurück.

Fotoquelle: By User:Kolossos – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7412417

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