Schrittweise in den Normalbetrieb zurückkehren.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt sich für eine „neue Normalität“ in der Krankenhausversorgung ein. „Wir wollen ab Mai ca. 25-30% der Intensivbetten für Covid19-Behandlungen vorbehalten“, sagte Spahn heute in der Bundespressekonferenz mit dem RKI-Präsidenten Prof. Lothar Wieler, BfArm-Präsident Prof. Karl Broich und dem PEI-Präsidenten Prof. Klaus Cichutek bei der Unterrichtung der Bundesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus.

Themen in der Bundespressekonferenz waren Therapien im Kampf gegen das Virus, gezielte Testungen und die Entwicklung eines Impfstoffes.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Wir haben die erste Welle der Corona-Infektionen gut überstanden. Jetzt müssen wir eine neue Balance im Gesundheitswesen finden. Wir müssen weiterhin gut vorbereitet sein, gleichzeitig sollten wir schrittweise in den Normalbetrieb zurückkehren“ so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im ARD-Morgenmagazin heute.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Patientenbeauftragte der Bundesregierung: „Normalbetrieb in Krankenhäusern nur Schritt für Schritt wieder aufnehmen!“

„Angesichts der bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und der aktuell freien Behandlungskapazitäten in den Kliniken sollte es Krankenhäusern ermöglicht werden, ihren Regelbetrieb schrittweise wiederaufzunehmen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht länger auf ihre Behandlung warten, als unbedingt nötig. Die Rückkehr zum Normalbetrieb sollte allerdings gut vorbereitet und darf nicht überstürzt werden. Es muss sichergestellt sein, dass auch weiterhin ausreichend freie Intensivkapazitäten für die Behandlung von möglichen COVID-19-Patientinnen und Patienten zu Verfügung stehen“, unterstützt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, entsprechende Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Planbare Operationen und Behandlungen vieler Patientinnen und Patienten sind Mitte März verschoben worden, um die Kapazitäten in Krankenhäusern für die Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu erweitern. „Diese Entscheidung war richtig und notwendig. Mit zunehmender Wartezeit nimmt jedoch auch die Belastung vieler Betroffener und ihrer Angehörigen zu. Die gesamtgesellschaftlich in Aussicht gestellten Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sollten daher auch für den Gesundheitsbereich gelten, um Schritt für Schritt wieder mit einer Regelversorgung zu beginnen. Dies sollte zudem all jene Patientinnen und Patienten ermutigen, die dringend notwendige medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, die sich derzeit in Notfällen oder bei Symptomen akuter Erkrankungen, z. B. eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, aus Angst vor der Infektionsgefahr nicht in Behandlung begeben haben“, erklärt Schmidtke weiter.

„Es ist jedoch klar: Die Corona-Pandemie haben wir noch keineswegs überstanden. Das Infektionsgeschehen kann jederzeit wieder zunehmen. Die Krankenhäuser müssen daher genügend Intensivkapazitäten frei halten und darauf vorbereitet sein, ihre Behandlungskapazitäten für mögliche COVID-19-Patienten schnellstmöglich wieder zu erhöhen“, mahnt die Patientenbeauftragte abschließend.

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