Schutz von Kindern im Internet: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Snapchat.

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Snapchat das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in Bezug auf den Schutz von Kindern einhält. Die Plattform könnte gegen den DSA verstoßen haben, indem sie Minderjährige Grooming-Versuchen und der Anwerbung für kriminelle Zwecke sowie Informationen über den Verkauf illegaler Waren wie Drogen oder altersbeschränkter Produkte wie E-Zigaretten und Alkohol ausgesetzt hat.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte:„Von Grooming und der Darstellung illegaler Produkte bis hin zu Kontoeinstellungen, die die Sicherheit von Minderjährigen gefährden – Snapchat scheint übersehen zu haben, dass das Gesetz über digitale Dienste hohe Sicherheitsstandards für alle Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden wir die Einhaltung unserer Rechtsvorschriften durch das Unternehmen genau prüfen.“ 

Die Untersuchung wird sich auf fünf Bereiche konzentrieren:

  • Altersüberprüfung
  • Grooming und Anwerbung von Minderjährigen für kriminelle Aktivitäten
  • Unzureichende Standard-Kontoeinstellungen
  • Verbreitung von Informationen über den Verkauf verbotener oder altersbeschränkter Produkte
  • Meldung illegaler Inhalte

Nächste Schritte

Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen. Dazu gehört die Sammlung weiterer Beweise, beispielsweise durch die Übermittlung von Auskunftsersuchen an Snapchat sowie durch Befragungen oder Inspektionen.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise den Erlass einstweiliger Maßnahmen und einer Entscheidung wegen Nichteinhaltung. Die Kommission ist zudem befugt, Verpflichtungszusagen von Snapchat anzunehmen, um die im Verfahren aufgeworfenen Probleme zu beheben.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens bedeutet, dass die Kommission die Untersuchung übernimmt, die der niederländische Koordinator für digitale Dienste (DSC), die Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), am 9. September 2025 bezüglich des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige auf Snapchat eingeleitet hat. Die ACM wird an der Untersuchung der Kommission beteiligt sein und diese weiterhin unterstützen.

Schutz von Minderjährigen: PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen gegen das Gesetz über digitale Dienste

Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos haben gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen, so eine vorläufige Feststellung der Europäischen Kommission. Die Plattformen haben Minderjährige demnach nicht vor dem Zugang zu pornografischen Inhalten geschützt.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „In der EU tragen Online-Plattformen eine Verantwortung. Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten. Heute ergreifen wir eine weitere Maßnahme zur Durchsetzung des DSA – um sicherzustellen, dass Kinder online angemessen geschützt werden, wie es ihr Recht ist.“

Risikobewertung

Der vorläufigen Feststellung der Kommission zufolge haben Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos die Risiken, die ihre Plattformen für Minderjährige beim Zugriff auf ihre Dienste darstellen, nicht sorgfältig ermittelt und bewertet.

Selbst dort, wo Risiken identifiziert wurden, führten Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos keine gründliche Bewertung durch, da sie keine objektiven und gründlichen Methoden anwendeten. So legte die Bewertung beispielsweise unverhältnismäßig großen Wert auf geschäftsbezogene Belange wie Reputationsschäden, anstatt sich auf die gesellschaftlichen Risiken für Minderjährige zu konzentrieren, wie es der DSA vorschreibt.

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass Stripchat, XVideos und XNXX in ihren Risikobewertungen ihre Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auf Kinderrechte und Altersüberprüfungsinstrumente spezialisiert sind, falsch dargestellt oder nicht berücksichtigt haben.

Maßnahmen zur Risikominderung

Die Kommission stellte außerdem vorläufig fest, dass Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt haben, um Minderjährige am Zugriff auf ihre Dienste zu hindern, und somit die Rechte und das Wohlergehen von Minderjährigen nicht geschützt haben.

Obwohl in ihren Nutzungsbedingungen angegeben ist, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt sind, ermöglichen alle vier Plattformen Minderjährigen den Zugang zu ihren Plattformen durch einen einfachen Klick, mit dem sie bestätigen, dass sie über 18 Jahre alt sind.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass eine „Selbsterklärung“ keine wirksame Maßnahme darstellt, und ist zudem der Ansicht, dass zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung, wie das Unscharfzeichnen von Seiten, Inhaltswarnungen und Kennzeichnungen wie „Nur für Erwachsene“, die von all diesen Plattformen eingesetzt werden, Minderjährige nicht wirksam daran hindern, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Ansicht, dass Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos Maßnahmen zur Altersüberprüfung unter Wahrung der Privatsphäre einführen müssen, um Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen.

Diese vorläufige Feststellung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Nächste Schritte

Im Rahmen der Ausübung ihres Rechts auf Verteidigung haben XVideos, XNXX, PornHub und Stripchat nun die Möglichkeit, die Unterlagen in den Untersuchungsakten der Kommission einzusehen und schriftlich auf die vorläufige Feststellung der Kommission zu antworten. Die Plattformen können Maßnahmen ergreifen, um die Verstöße zu beheben. Parallel dazu wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert.

Sollte sich die Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, kann die Kommission einen Beschluss zur Feststellung der Nichteinhaltung erlassen, der je nach Art, Schwere, Wiederholung und Dauer der Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Anbieters nach sich ziehen kann.

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