Senatsverwaltung für Kultur und Europa legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichtes ein.

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat das Auskunftsbegehren eines Journalisten zu den Einzelheiten des Vergleichs zwischen dem ehemaligen Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, und dem Stiftungsrat der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen, und zu Details über Vorwürfe von Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte mit Verweis auf einen gerichtlich beurkundeten Vergleich beziehungsweise auf zugesicherte Anonymität abgelehnt. Dagegen war ein einstweiliges Verfügungsverfahren des Journalisten in erster Instanz erfolgreich.

Gegen diesen Beschluss hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa die ihr zustehenden Rechtsmittel eingelegt:

„Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa betrachtet die Pressefreiheit und Auskunftsrechte der Presse als hohes Gut. Ebenso gilt es aber auch, berechtigte Interessen Dritter und Persönlichkeitsrechte zu wahren, die von einer Veröffentlichung betroffen wären. Es sind dies hier zum einen das Recht, die in einem gerichtlich beurkundeten Vergleich zugesicherte Vertraulichkeit der Details einer solchen abgeschlossenen Einigung mit Dr. Knabe zu wahren.

Und zum anderen das Recht der Frauen auf Wahrung ihrer Privatsphäre und auf Wahrung der Anonymität bei der Anzeige vermeintlicher oder realer Missstände im Beschäftigungsverhältnis in öffentlichen Einrichtungen.“

Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer:

„Die hier in Rede stehenden widerstreitenden Rechtsgüter sind so grundlegend, dass wir im Interesse von Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit unsere zur Verfügung stehenden Rechte ausschöpfen. Deswegen haben wir Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt.“

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