Petitionen/Ausschuss.
Berlin: (hib/HAU). Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
In der öffentlichen Petition (ID180184) ist von „enorm gestiegenen Kosten für Führerscheine“ die Rede. Dieser „unverhältnismäßige“ Anstieg belaste Bürgerinnen und Bürger. Im Durchschnitt würden Kosten in Höhe von 2.000 Euro anfallen, wobei diese Kosten von Region zu Region unterschiedlich stark schwankten, heißt es in der Petition. Es sei dringend notwendig, „eine Lösung für dieses Problem zu finden und die Kosten für den Führerscheinerwerb auf ein angemessenes Maß zu senken“, schreibt die Petentin.
Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf, dass individuelle Mobilität ein hohes Gut sei. Der Führerschein bedeute gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe. Für viele sei er der Zugang zum Beruf, und viele Bürgerinnen und Bürger seien – vor allem im ländlichen Raum – jeden Tag auf ihn angewiesen. „Mit Blick auf die gestiegenen Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist es auf politischer Ebene geplant, unter Wahrung hoher Standards die Fahrausbildung zu reformieren, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen“, schreiben die Abgeordneten.
Die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis setzten sich im Wesentlichen aus den Unterrichtsentgelten der Fahrschulen, den Antragsgebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde und den Gebühren der Technischen Prüfstellen für die Absolvierung der Prüfungen zusammen, heißt es in der Vorlage. Der weit überwiegende Teil entfalle auf die Unterrichtsentgelte, die durch die Inhaber der Fahrschulen frei, selbstständig und in eigener Verantwortung gebildet würden.
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen habe Vorschläge zur Optimierung der Fahrschulausbildung unterbreitet, schreibt der Petitionsausschuss. Demnach sollen die Bestehensquoten bei der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung verbessert und dadurch zusätzliche Ausbildungsstunden und Wiederholungsprüfungen vermieden werden. Insgesamt solle eine Verbesserung der Fahranfängersicherheit durch einen besseren Kompetenzerwerb erreicht werden.
Zudem habe die Verkehrsministerkonferenz der Länder in ihrer Frühjahrssitzung 2025 das Thema der Kosten für den Fahrerlaubniserwerb aufgegriffen. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sei gebeten worden, den Aspekt der Kosteneindämmung intensiver zu berücksichtigen. „Dieser Prozess wurde zwischenzeitlich angestoßen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Mitte 2025 habe ein Stakeholder-Dialog zur Senkung der Führerscheinkosten stattgefunden. Ziel sei ein konstruktiver Austausch zu geeigneten Maßnahmen der Kosteneindämmung und die Erörterung möglicher Lösungsansätze gewesen. „Im Blick waren dabei die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B, die für junge Fahrerinnen und Fahrer besonders bedeutsam sind“, macht der Petitionsausschuss deutlich. Die Abgeordneten begrüßen der Vorlage zufolge die angestoßenen Reformen und halten die Petition für geeignet, die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern vor steigenden Kosten beim Führerscheinerwerb zu verdeutlichen.
