Sexualisierte KI-Bilder von Frauen und Mädchen – immer mehr Deepfakes im Netz.

Bestehende Strafbarkeitslücken schließen / Staatsminister Eisenreich: „Der Schutz von Frauen und Mädchen duldet keinen Aufschub.“

Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar und hat viele Facetten: Hate Speech und häusliche Gewalt, Stalking und Cybermobbing, Zwangsprostitution und Femizide. Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir müssen Frauen und Mädchen vor Gewalt und Ausbeutung schützen. Deshalb haben wir unsere Strukturen verstärkt und den Bund mit zahlreichen Initiativen aufgefordert, neue Phänomene wie Rachepornos, Deepfakes oder Cybermobbing rechtssicher zu regeln. Es wird immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen. Bayern setzt sich seit langem für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen ein.“

Um den strafrechtlichen Schutz vor sexualisierten KI-Bildern und Deepfakes zu stärken, hat Bayern im Juli 2024 in einer Bundesratsinitiative einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch gefordert. Der Bundesrat hat dieser Initiative auch zugestimmt. Darin werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen. Für schwerwiegende Fälle, in denen beispielsweise pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, soll der vorgesehene Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglichen. Eisenreich: „Generative künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant. Leider gehören Straftäter zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Das geltende Recht ist hier unklar, unübersichtlich und lückenhaft. Es gibt verschiedene Vorschriften, die das Problem nur in Teilaspekten erfassen.“

Der Gesetzentwurf aus Bayern zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes wurde vor dem vorzeitigen Aus der Ampelregierung nicht mehr im Bundestag behandelt. Bayern hat ihn daher erneut eingebracht. Im Juli 2025 hat ihn der Bundesrat erneut beschlossen. Eisenreich: „Für die Untätigkeit der Ampelregierung hatte ich überhaupt kein Verständnis. Jetzt liegt der Entwurf im Bundestag. Der Bundesgesetzgeber muss handeln, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes zu verbessern. Der Schutz von Frauen und Mädchen duldet keinen Aufschub.“ Das belegen auch gefakte Bikini-Bilder auf der Plattform X oder die Verbreitung von sexualisierten KI-Bildern und Deepfakes unter Nutzung von Fake-Profilen von Frauen und Mädchen.

Minister Eisenreich setzt sich für eine Netzpolitik ein, die die großen Plattformen stärker zur Verantwortung zieht: Dazu gehört:

·         DSA nachschärfen. Eisenreich: „Ich habe mich beim Digital Services Act (DSA) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Gesetzgebungsverfahren für möglichst strenge Regelungen beim Löschen und Melden von Straftaten durch die Plattformbetreiber eingesetzt.“ Der DSA müsse dringend nachgeschärft werden.

·         Härteres Vorgehen gegen Internetanbieter. Eisenreich: „Hierzu muss ein Straftatbestand geschaffen werden, der Betreiber von Internetplattformen für systemische Mängel bei der Entfernung strafbarer Nutzerinhalte auf ihren Plattformen verantwortlich macht.“

Eisenreich: „Die Betreiber von Online-Plattformen müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Der EU-weit geltende DSA bietet gute Chancen, effizienter gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen. Dennoch sehe ich nach wie vor Defizite und auch Rückschritte gegenüber dem NetzDG. Es fehlt eine klare und vor allem fristgebundene Löschpflicht der Plattformbetreiber bei illegalen Inhalten. Zudem ist die Meldepflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden unklar und unzureichend. Umso mehr wird es daher auf einen konsequenten Vollzug der Plattformpflichten durch die Aufsichtsbehörden ankommen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*