Späht BVG Arbeitnehmervertretungen aus?

Nach Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) habe sich die Bereichsleitung U-Bahn in Berlin Zugriff auf die Daten der Arbeitnehmer/innen/vertretungen beschafft und konkret zugegriffen.

„Diese Vorgehensweise stellt nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz dar, sondern zerstört auch nachhaltig das Vertrauen zwischen der Führungskraft, den betroffenen Arbeitnehmer/innen/vertretungen und den Beschäftigten“, so Jeremy Arndt, für die Berliner Verkehrsbetriebe zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär.

Auf den Laufwerken der Arbeitnehmer/innen/vertretungen würden nicht nur Protokolle mit Abstimmungsergebnissen festgehalten, sondern auch Gesprächsnotizen, vertrauenswürdige Personalsachen und ggf. Strategien gegenüber der Dienststelle. Nach weiteren Informationen, die ver.di vorliegen, könnte Strafanzeige gestellt werden. Zudem stünden die betroffenen Arbeitnehmer/innen/vertretungen  im engen Kontakt mit einer Rechtsanwaltskanzlei.

„Die unbefugte Einsichtnahme in vertrauliche Daten von Arbeitnehmervertretungen ist keine Bagatelle. Es ist ein Unding, dass anscheinend die Sicherheitsmechanismen nicht gegriffen haben oder umgangen wurden. ver.di fordert eine lückenlose Aufklärung. Es muss detailliert aufgezeigt werden, in welchem Umfang Daten gelesen, kopiert, gedruckt, verändert oder gelöscht wurden. Darüber hinaus muss verfolgt werden, ob Daten an Dritte weitergegeben wurden. Letztlich müssen auch die Abläufe zukünftig so geregelt werden, dass es für Unbefugte nicht mehr möglich ist, Zugriff auf die sensiblen Daten der Arbeitnehmerinnenvertretungen zu erhalten“, so Jeremy Arndt.

Auf Anfrage der TP Presseagentur hat die BVG wie folgt dazu Stellung genommen:

„Es hat im Frühjahr in unserem IT-Bereich einen Fehler gegeben. Dabei wurden in diesem Einzelfall fälschlicherweise Berechtigungen eingerichtet, weil sozusagen ein Häkchen falsch gesetzt wurde. Die betroffene Person hat sich selbst darüber gewundert und nachgefragt, und der Fehler wurde dann behoben.

Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass sich hier „Zugriff beschafft“ wurde. Es wurde nicht gehackt oder anderweitig ein illegaler Angriff gestartet. Es war vielmehr ein –natürlich bedauerlicher – Fehler. Im Übrigen hat es inzwischen entsprechende mündliche sowie schriftliche Stellungnahmen und Entschuldigungen an die Personalvertretung gegeben.“

ver.di, von der TP Presseagentur damit konfrontiert, gab ein weiteres Statement ab:

„Die Darstellung der BVG entspricht nicht dem Kenntnisstand von ver.di. Nach unseren bestätigten Informationen gab es einen anonymen Tipp aus der Belegschaft, dass die Berechtigungen auf die Laufwerke überprüft werden sollten. Dabei ist festgestellt worden, dass die Bereichsleitung U-Bahn unrechtmäßigen Zugriff auf die Laufwerke der Arbeitnehmervertretung hatte. Dies geschah nach über einem Monat Zugriffsrecht. Die Berechtigung ist durch die Bereichsleitung beantragt worden. Von einem Fehler kann daher keine Rede sein. Auf Nachfrage hat die Bereichsleitung zugegeben, dass sie unrechtmäßig Zugriff hat. Darüber hinaus hat die Bereichsleitung zugegeben, ein Dokument geöffnet und gelesen zu hat.

Die Abwälzung auf einen abhängig Beschäftigten klingt nach der Suche eines Bauernopfers.

Wenn alles ein technischer Fehler war, warum legt der Vorstand der BVG keine IT Ausweitung vor, welche genau zeigt, wer, wann Zugriff auf welche Dateien hatte und was damit passiert ist? Diese Fragen werden nicht angegangen. Es steht lediglich die Aussage des Vorstandes im Raum, dass weiter keine Dateien angeschaut wurden. Allein der Nachweis bleibt der Arbeitnehmervertretung schuldig. Sollte es keine nachweisbare Auswertung geben, bleibt das Vertrauen gegenüber der Arbeitnehmervertretung, aber auch gegenüber den Beschäftigten nachhaltig gestört. Dies kann nicht das Ziel des Vorstandes sein.“

Die TP Presseagentur wird diese Angelegenheit weiter im Auge behalten.

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