Spät genug um Beweise zu sichern und gleichzeitig früh genug um die Gefahr zuverlässig zu bannen.

Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die Bundesanwaltschaft hat heute am frühen Morgen einen 19-jährigen Syrer wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Schwerin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen durchsucht.

Nach den bisherigen Ermittlungen sei der Beschuldigte Yamen A. dringend verdächtig, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben.

Yamen A. habe spätestens im Juli 2017 den Entschluss gefasst, in Deutschland einen Sprengsatz zu zünden, um eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen. In der Folge habe er mit der Beschaffung von Bauteilen und Chemikalien begonnen, die für die Herstellung eines Sprengsatzes benötigt werden. Ob der Beschuldigte bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hatte, sei derzeit noch unklar.

Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung bestünden nicht.

An den heutigen Exekutivmaßnahmen unter Leitung des Bundeskriminalamtes waren die GSG9 der Bundespolizei, Spezialeinheiten des Bundeskriminalamtes sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein beteiligt.

Ausgangspunkt für die am 21. Oktober 2017 erfolgte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Bundesanwaltschaft seien Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen, auf deren Grundlage das Bundeskriminalamt den Beschuldigten identifizieren konnte.

Zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen teilte die Bundesanwaltschaft Folgendes mit:

„1.           Der Beschuldigte Yamen A. fasste spätestens im Juli 2017 den Entschluss, in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden und dadurch eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen.

  1. Zur Umsetzung seines Anschlagsvorhabens suchte der Beschuldigte in sozialen Netzwerken nach Anleitungen zum Bau von Spreng- und Zündvorrichtungen. Zudem kommunizierte der Beschuldigte über das Internet mit Personen aus dem jihadistischen Spektrum.
  2. Bereits Ende Juli 2017 begann der Beschuldigte damit, die benötigten Bauteile und Chemikalien für den Bau der Sprengvorrichtung zu beschaffen. Unter anderem bestellte er über einen Internetversandhändler Schwefelsäure und Wasserstoffperoxid enthaltende Oxydatorlösung. Beide Chemikalien werden neben Aceton zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetontriperoxid (TATP) benötigt. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte diesen Sprengstoff herzustellen beabsichtigte. Hierfür spricht auch die Bestellung eines Thermometers. Der Herstellungsprozess muss unter Kühlung erfolgen.
  3. Nach Einschätzung der Kriminaltechniker des Bundeskriminalamtes sprechen die Mengen der bestellten Chemikalien dafür, dass TATP lediglich als Treibladung im Sprengzünder als sogenannter Initialsprengstoff dienen sollte. Dies wiederum lässt auf einen Sprengsatz mit einer hohen Wirkladung schließen.

 

  1. Der Beschuldigte hat zudem zwei Funkgeräte, Batterien und einen Akku für ein Mobiltelefon erworben. Das spricht für eine ferngesteuerte Zündauslösung per Funk oder aber per Mobiltelefon.

 

  1. Bei den heutigen Durchsuchungsmaßnahmen wurde neben den bestellten Chemikalien auch das bis dahin nach den bisherigen Erkenntnissen für die Herstellung von TATP noch fehlende Aceton gefunden. Die Gebinde waren teilweise bereits angebrochen. Auch an einem der Funkgeräte war bereits manipuliert worden. Nach Einschätzung der Kriminaltechniker des Bundeskriminalamtes ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bereits erste Versuche unternommen hat, einen Zündmechanismus zu bauen.

 

  1. Es gibt bislang keine Hinweise dafür, dass sich der Beschuldigte bereits die Komponenten für die Herstellung der Hauptladung beschafft hat. Zwar hatte er Ende September 2017 zehn Kilogramm Wasserstoffperoxid bestellt. Die Bestellung hatte er jedoch aus bislang unbekannten Gründen storniert.

 

  1. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hatte.

 

  1. Der Beschuldigte hatte über soziale Medien Kontakt zu einer Person, die sich selbst als „Soldat des Kalifats“, also als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates, ausgab. Die Identität dieser Person ist bislang nicht geklärt. Unklar ist auch, inwieweit diese Kontaktperson den Beschuldigten in seinem Tatentschluss bestärkte. Ein Anfangsverdacht für die Mitgliedschaft des Beschuldigten in einer terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b StGB, namentlich des sogenannten Islamischen Staates, besteht vor diesem Hintergrund derzeit nicht.

 

  1. Es existieren zurzeit keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass weitere Personen in die Anschlagsplanungen und -vorbereitungen des Beschuldigten eingebunden waren. Der Beschuldigte wurde durch das Mobile Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes über einen länger angelegten Zeitraum observiert. In dieser Zeit hatte der Beschuldigte Kontakt zu Personen, die jihadistischen Inhalten nicht abgeneigt gegenüberstehen. Inwieweit diese Personen von den konkreten Plänen des Beschuldigten wussten oder gar in diese eingebunden waren, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen haben hierzu bislang keinen weiteren Aufschluss gegeben.“

Der Beschuldigte werde spätestens morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Spät genug um Beweise zu sichern und gleichzeitig früh genug um die Gefahr zuverlässig zu bannen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab zu den heutigen polizeilichen Maßnahmen in Schwerin und Hamburg folgendes Statement ab:

„Die deutschen Sicherheitsbehörden haben unter Federführung der Bundessicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz und  Bundeskriminalamt erneut einen schweren Terroranschlag in Deutschland verhindert. Nach allem was wir wissen erfolgte der Zugriff zum richtigen Zeitpunkt: spät genug um Beweise zu sichern und gleichzeitig früh genug um die Gefahr zuverlässig zu bannen.

Alle Beteiligten haben hervorragende Arbeit geleistet: Jeder für sich und gemeinsam Hand in Hand. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, der Kriminalpolizei, der Sonderpolizeieinheiten in Bund und Ländern sowie der Justiz, die sich Tag für Tag für unsere Sicherheit einsetzen.

Die Gefährdungslage in Deutschland ist unverändert hoch. Deutschland, Europa, der Westen stehen im Zielspektrum des islamistischen Terrorismus. Angesichts dessen arbeiten die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, national und international eng und gut zusammen und handeln wenn nötig entschlossen und konsequent.“

 

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