Staat muss Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückholen – Auswärtiges Amt legte Beschwerde ein.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte letzte Woche in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückholen müsse. Das Auswärtige Amt wurde aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland zurückzuholen, bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin heute die bisher unveröffentlichte bzw. öffentlich nicht bekannt gegebene Entscheidung gegenüber der TP Presseagentur.

Das Auswärtige Amt (AA) hat nun gegen den Beschluss allerdings Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet darüber.

Fotoquelle/Collage: TP Presseagentur Berlin

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