Startschuss für DSGVO und BDSG2018.

Am heutigen 25. Mai 2018 wird nach zweijähriger Übergangszeit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam. In Deutschland wird die Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz 2018 ergänzt. Die Datenschutz-Grundverordnung führt zum ganz überwiegenden Teil die Grundprinzipien und Standards des bislang bereits geltenden deutschen Datenschutzrechts fort. Neu sind vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden. Große international tätige Konzerne wie Facebook müssen künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen. Das neue EU-Datenschutzrecht soll den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union fördern.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte hierzu: „Mit der Datenschutz-Grundverordnung stärken wir die Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger und das notwendige Vertrauen in einer digitalen Welt. Künftig gelten EU-weit einheitliche Datenschutzstandards. Das ist gut für den digitalen europäischen Binnenmarkt, weil dadurch Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Deutschland als Exportnation wird davon profitieren.“ Darüber hinaus erläuterte Seehofer: „Die in den letzten Tagen an mich herangetragenen Sorgen der kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch von ehrenamtlich Engagierten nehme ich sehr ernst. Es ist deutlich geworden, dass viele von ihnen etwas mehr Zeit brauchen, um sich auf das neue Recht vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern gerade in der Anfangsphase des neuen Rechts die langjährig geübte Praxis von verhältnismäßigen Sanktionen mit Augenmaß fortsetzen werden, wie es das EU-Recht ausdrücklich vorgibt. In diesem Sinne habe mich bereits an die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gewandt. Jetzt geht es erst einmal darum, die bestehende Unsicherheit der Anwenderinnen und Anwender aufzufangen und ihnen Hilfestellung zu geben, damit sie sich so schnell wie möglich datenschutzkonform im Einklang mit der Grundverordnung aufstellen können. Dazu gibt es eine Vielzahl guter Beratungsangebote von Datenschutzbeauftragten, Branchenverbänden und auch auf der Website des BMI. Als Bundesregierung werden wir in den kommenden Monaten genau beobachten, welche Erfahrungen die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Vereine, Verbände und unsere Behörden mit dem neuen Recht sammeln, um sie 2020 bei der anstehenden Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Falls die Evaluierung ergibt, dass Rechtsänderungen erforderlich sind, werden wir nicht zögern, diese umzusetzen.“

Datenschutz-Grundverordnung: digitale Souveränität werde gestärkt.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher, und Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärten zur Datenschutz-Grundverordnung:

„In der EU schafft die Datenschutz-Grundverordnung ein einheitliches Datenschutzniveau. Gerade die aktuellen Diskussionen und der Datenskandal bei Facebook zeigen, dass Regeln mit angemessenen Sanktionsmöglichkeiten für große Unternehmen benötigt werden.

Die in Teilen der Medien aufgeregt geführte Debatte über viele Änderungen, die die Verordnung bringt, ist zu kurz gegriffen. Vielmehr ist klarzustellen: Wer sich bisher verantwortungsvoll um das Thema Datenschutz gekümmert hat, wird auch durch die neue Verordnung keine übermäßigen Probleme bekommen. Das Rad wird nicht neu erfunden.

Für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wäre aber insgesamt mehr und frühere Aufklärung nötig gewesen, auch um die Bereitschaft und Akzeptanz bei den Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen. Insbesondere die Landesdatenschützer sind wichtige Ansprechpartner bei konkreten Nachfragen und Hemmnissen bei der konkreten Umsetzung. Es ist zu erwarten, dass die Aufsichtsbehörden auch weiterhin bei der Anwendung von Sanktionen mit Augenmaß vorgehen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren werden.

Für unser digitales Leben ist die Datenschutzgrundverordnung ein gutes Fundament. Gerade weil die Harmonisierung des Datenschutzes in Europa und das neu eingeführte Marktortprinzip die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzbar machen, leistet die Verordnung einen wichtigen Beitrag für ein stärkeres Vertrauen in die Digitalisierung. Ein rechtsklares, hohes Niveau sowohl im Datenschutz als auch in der IT-Sicherheit schafft im globalen Markt gleiche Bedingungen für europäische Anbieter.“

DSGVO: Meilenstein für den Grundrechtschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern.

Zur heute in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Heute tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung endlich in Kraft. Sie ist ein Meilenstein für den Schutz von Privatheit und Grundrechten in unserer zunehmend digitalisierten Welt.

Die DSGVO bietet Bürgerinnen und Bürgern mehr Schutz vor dem intransparenten Missbrauch persönlicher Daten und Informationen, vor diskriminierenden Entscheidungen, unbegründeter Verweigerung von Krediten oder willkürlicher Überwachung im Alltag.

Auch wenn die notwendigen Anpassungen an die neuen EU-Vorgaben zweifellos auch mit Mühen verbunden sind, bringt die DSGVO als einheitlicher europäischer Rechtsrahmen viele Vorteile, auch und gerade für die deutsche Wirtschaft. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen zusätzliche Ängste geschürt hat, statt diese zu nehmen.

Sie hat es trotz einer jahrelangen Übergangsfrist verpasst, kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen ausreichend über die Änderungen zu informieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen sowie Aufsichtsbehörden ausreichend auszustatten. Nur so ist aber garantiert, dass die Reform tatsächlich ein Erfolg und echter Standortvorteil für Europa wird.

Stattdessen werden Bürgerinnen und Bürger mit Forderungen nach rechtlich und politisch nicht durchsetzbaren Moratorien zusätzlich verunsichert. Die jetzigen Rufe aus Reihen der Union, welche die Verordnung selbst über Jahre federführend verhandelt hat, sind kaum mehr als politischer Klamauk.

Auch in Bezug auf Sorgen vor möglichen Abmahnungen hätte die Bundesregierung längst etwas tun können. Auf diese Problematik weisen wir seit langem hin.“

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