Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock hat das Amtsgericht Güstrow am 22.12.2021 gegen den ehemaligen Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, einen Strafbefehl erlassen. Dem ehemaligen Innenminister wird eine Vorteilsnahme gemäß § 331 Abs. 1 StGB in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll im Januar 2018 eine halbautomatische Kurzwaffe im Wert von ungefähr 800 Euro von einem Waffenhändler unentgeltlich erhalten haben. Außerdem soll er an einem kostenlosen Schießtraining zur Einweisung in diese Waffe teilgenommen haben, wobei ihm die Munition schenkweise von dem Waffenhändler zur Verfügung gestellt worden sei.
In dem Strafbefehl ist eine Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen festgesetzt worden. Außerdem wurde die Einziehung der halbautomatischen Waffe angeordnet.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Millat Güstrow, 27. Dezember 2021
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