Die Bundesregierung hat erstmals seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs einen verurteilten Straftäter nach Syrien abgeschoben. Er wurde am Vormittag den Behörden in Damaskus übergeben. Bereits am Morgen war die Abschiebung eines weiteren Straftäters nach Afghanistan erfolgt. Die Rückführung nach Afghanistan ist bereits die zweite Abschiebung eines afghanischen Straftäters innerhalb einer Woche.
Der nach Syrien zurückgeführte Mann hatte in Nordrhein-Westfalen wegen
besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung eine Haftstrafe
verbüßt. Der afghanische Straftäter saß in Bayern unter anderem wegen
vorsätzlicher Körperverletzung im Gefängnis.
Das Bundesinnenministerium hat in den vergangenen Monaten Gespräche sowohl mit
der syrischen Regierung als auch mit Vertretern der Verantwortlichen in
Afghanistan geführt. Nun gibt es Vereinbarungen darüber, dass Abschiebungen von
Straftätern und Gefährdern künftig regelhaft stattfinden können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssen möglich sein. Unsere
Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter unser Land
verlassen. Wir stehen für Kontrolle, Konsequenz und klare Kante.“
