Straftatbestand Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter wird abgeschafft.

Der Straftatbestand „Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter“ wird abgeschafft. Es gibt keinen Grund, warum ausländische Staatsoberhäupter durch diese Sondervorschrift einen höheren Schutz als der normale Bürger genießen. Es gibt zudem keine nennenswerte Zahl von Verurteilungen nach dieser Vorschrift. Ausländische Staatsoberhäupter dürfen nicht über diese Vorschrift die Möglichkeit erhalten, Künstler einzuschüchtern. Vor allem aber dürfen Diktatoren, die selbst Menschenrechte ignorieren, keinen höheren strafrechtlichen Schutz als Normalbürger genießen, so Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Wir freuen uns sehr, dass Minister Maas nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, wonach diese Vorschrift mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen werden kann. Damit kann der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode diesen unnötigen Straftatbestand abschaffen.

Die Streichung des Antragserfordernisses in Paragraf 104a StGB, wonach bestimmte Straftaten verfolgt werden können, wenn die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, soll nach dem Regierungsentwurf beibehalten werden. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob es doch Gründe gibt, diese für zahlreiche andere Straftatbestände geltende Ermächtigungserfordernis abzuschaffen“, so Fechner.

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