Strafverfahren gegen Alfons Schuhbeck wegen Betrugs u.a. rechtskräftig.

Die 12. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat den Angeklagten am 14.07.2025 wegen vier Fällen des Betrugs, 16 Fällen des Subventionsbetrugs, 9 Fällen der Insolvenzverschleppung, 3 Fällen der Verletzung der Buchführungspflicht und 11 Fällen des vorsätzlichen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 3 Monaten verurteilt. Dabei wurde eine frühere Verurteilung des Angeklagten aus dem Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 2 Monaten mit einbezogen.

Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

Über den Fortgang der Vollstreckung der Strafe wird die Staatsanwaltschaft München I entscheiden.

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