Strafverfahren nach Tod eines 9-Jähringen im Anschluss an HNO-Eingriff.

Am Mittwoch, den 4. Mai 2022, beginnt vor dem Landgericht Hamburg die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen zwei Ärzte, die sich im Zusammenhang mit dem Tod eines 9-Jährigen verantworten müssen, der sich im Jahr 2007 in der Praxis der Angeklagten einem ambulanten HNO-Eingriff unter Vollnarkose unterzogen hatte. Laut Anklage kam es nach der komplikationslos verlaufenen Operation im Aufwachraum zu einer Nachblutung, die infolge unzureichender Überwachung zunächst nicht bemerkt worden sei. An den laut Anklage vermeidbaren Folgen der Nachblutung verstarb der Junge eine Woche nach der Operation. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damaligen Operateur wegen einer mutmaßlich unzureichenden Aufklärung über die Operationsrisiken Körperverletzung mit Todesfolge vor. Dem anderen Angeklagten wird als Mitinhaber der laut Anklage für derartige Eingriffe unzureichend ausgestatteten Praxis Beihilfe durch Unterlassen vorgeworfen.

Weitere 12 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang bis zum 24. August 2022 anberaumt.

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