„Strafverteidiger sind keine Zielscheibe!“

Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Bedrohung der Strafverteidiger im Freiburger Vergewaltigungsprozess:
„Was derzeit in Freiburg verhandelt wird, ist die Folge eines furchtbaren Geschehens. Doch unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet oder welche Staatsangehörigkeit Beschuldigte haben: Gesellschaftliche und mediale Vorverurteilungen schaden dem Rechtsstaat. Dies gilt umso mehr, wenn dabei auch die Anwälte in „Sippenhaft“ genommen und sogar bedroht werden.

Jeder Mensch hat in diesem Land das Recht auf ein faires Verfahren. Und jeder Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine oder ihre Schuld vom Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Diese fundamentalen Eckpfeiler des Rechtsstaats gelten nicht nur für mutmaßliche Verkehrssünder und Scheckfälscherinnen, sondern auch für Beschuldigte in einem Vergewaltigungsprozess.

Strafverteidigerinnen und -verteidiger haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu achten. Diese Anwälte dafür zu beschimpfen und zu bedrohen, ja sogar Morddrohungen auszusetzen, ist aufs Schärfste zu verurteilen.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

  1. Leider gibt es auch unter Strafrechtlern Anwälte wie Ferdinand von Schirach, die es ablehnen „Sittenmolche“ zu verteidigen. Der Deutsche Anwaltverein ist gut beraten, in den eigenen Reihen dafür zu sorgen, solche Rechtsignoranten an ihre Verpflichtung zu erinnern, dem Recht zu dienen und nicht der BILD.

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