Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin.

Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält. Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden.

Nach Auffassung der 10. Kammer sehen der derzeit gültige Luftreinhalteplan 2011-2017 und das bisherige Konzept des Beklagten zu seiner Fortschreibung keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 vor. Der Beklagte muss für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.

Unabhängig hiervon muss der Beklagte jedenfalls auf den Strecken, auf denen nach seinen eigenen Berechnungen – selbst unter Berücksichtigung eines Fahrverbots für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 – der Grenzwert nicht eingehalten wird, zwingend ein Fahrverbot anordnen, das auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasst. Es handelt sich dabei um insgesamt elf Straßenabschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße.

Der Beklagte muss den Beschluss über die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes bis spätestens 31. März 2019 erlassen. Das Gericht hält einen früheren Zeitpunkt zwar für wünschenswert, aber wegen der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht für realistisch. Die Fahrverbote sind anschließend vom Land Berlin innerhalb von zwei bis drei Monaten umzusetzen.

Soweit der Kläger ursprünglich die Anordnung eines Fahrverbots für die gesamte Umweltzone bzw. für sämtliche Strecken, auf denen etwa eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes prognostiziert ist, verlangt hatte, hat er die Klage auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Urteil der 10. Kammer vom 9. Oktober 2018 (VG 10 K 207.16)

Hinweis: Das Urteil liegt noch nicht in schriftlicher Form vor. Die Entscheidung wird nach Abfassung auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht und ist dann dort abrufbar.

Zu dem heutigen Fahrverbot-Urteil in Berlin erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Das Urteil zeigt, dass die Bundesregierung nicht handelt. Sie hat nicht getan, was notwendig wäre. Für diese Fahrverbote trägt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Verantwortung. Die Kompromisse der Großen Koalition werden weitere Fahrverbote nicht verhindern. Sie sind nur ein weiterer Flickenteppich. Kein Problem ist gelöst. Es braucht jetzt die Blaue Plakette, damit klar ist, wer in die Stadt fahren kann und wer nicht. Und wir brauchen endlich die verbindliche Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller. Diejenigen, die dachten, dass sie mit ihrem Diesel ein umweltfreundlicheres Auto kaufen, müssen doch auch tatsächlich damit fahren können. Wir erleben aber eine Bundesregierung, die das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise im Blick hat. Es ist absurd, dass wir eine Bundesregierung haben, die gleichzeitig zur Entwertung der Autos beiträgt und zu dreckiger Luft. Möglicherweise führt das jetzt ja zu einem aktiven Umdenken. Denn manchmal braucht man ja noch mehr als die Erkenntnis, manchmal braucht es auch einen echten Anstoß.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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