Syrer aus Haft freigelassen.

GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie der Begehung eines Kriegsverbrechens aufgehoben.

Karlsruhe (ots) – Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 9. Juni 2017 den Haftbefehl gegen den 31- jährigen syrischen Staatsangehörigen Akram A. aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Der Beschuldigte war am 7. Februar 2017 im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgenommen worden.

Akram A. wurde zur Last gelegt, eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person vergewaltigt und dadurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VStGB). Darüber hinaus wurde er verdächtigt, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). So soll er in Syrien einen Kontrollposten des sogenannten Islamischen Staates befehligt haben. Dabei soll er Anfang 2016 eine Syrerin vergewaltigt haben, als diese versuchte, mit ihren Kindern aus dem vom „IS“ beherrschten Territorium zu flüchten.

Die weiteren Ermittlungen ließen nunmehr jedoch auch einen anderen Geschehensablauf möglich erscheinen. Vor diesem Hintergrund war der  für die Vollstreckung von Untersuchungshaft aber notwendige dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

 

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