Die Berliner Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, veröffentlicht den Bericht über die Tätigkeit des Beirats für Migration im Jahr 2024.
Der bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport errichtete Beirat für Migration hat im November 2022 seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe des Beirats ist es, Empfehlungen und Stellungnahmen zu migrationspolitischen Themen und zur praktischen Anwendung des Migrationsrechts im Land Berlin abzugeben. Über die Umsetzung der abgegebenen Empfehlungen entscheidet die Senatorin für Inneres und Sport.
Innensenatorin Iris Spranger sagt: „Die Empfehlungen des Beirates für Migration liefern wichtige Anstöße für die Berliner Politik, für die Verwaltung und für meine Arbeit als Innensenatorin. Die Akteure aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft tauschen Praxiserfahrungen aus und geben wertvolle Rückmeldungen zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts. Ich danke den Mitgliedern des Beirats für Migration für ihr erfolgreiches Engagement bei dieser für Berlin so wichtigen Aufgabe.“
Im Berichtszeitraum des Jahres 2024 tagte der Beirat für Migration viermal zu verschiedenen migrationspolitischen Themen. Insgesamt wurden der Senatorin für Inneres und Sport 13 Empfehlungen zu den Themen „Situation der Roma und Romnja“, „Rückkehr und Rückführung“ und „Stärkung der Beratungsstrukturen im Land Berlin“ vorgelegt. Davon griff die Senatorin für Inneres und Sport 12 Empfehlungen ganz oder teilweise auf. Dies entspricht einer Annahmequote von ca. 92 %.
Innensenatorin Spranger ergänzt: „Der Umgang mit Migration auf Basis rechtsstaatlichen Rahmens und mit Blick auf den Einzelnen leitet unser Handeln. Berlin ist ein Ort, der Verfolgten Schutz bietet und in dem Migration Chancen und gleichzeitig Herausforderungen schafft. Ein Bleiberecht in Verbindung mit sozialer und beruflicher Integration ermöglicht vielen Menschen langfristige Perspektiven in unserer Stadt. Das ist gerade in Zeiten des Mangels an Fachkräften ein Weg, von dem alle profitieren können. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass geltendes Recht für schwere Straftäter und Gefährder, für Menschen, die unseren Rechtsstaat missachten, konsequent angewandt wird und ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden.“
Der Tätigkeitsbericht des Beirats für Migration ist unter folgendem Link abrufbar: