Oberlandesgericht Celle erlässt Auslieferungshaftbefehl gegen 20jährigen Bulgaren.
CELLE. Mit Beschluss vom 11. Oktober 2018 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts gegen den aufgrund eines Europäischen Haftbefehls am 09. Oktober 2018 in Stade vorläufig festgenommenen 20jährigen Bulgaren auf entsprechenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle die förmliche Auslieferungshaft angeordnet. Durchgreifende Gründe, die der Auslieferung entgegenstehen könnten, seien nach Ansicht des Senats derzeit nicht ersichtlich und weniger einschneidende Maßnahmen als der Vollzug der Auslieferungshaft erschienen nicht geeignet, deren Zweck – nämlich die Durchführung der Auslieferung – zu gewährleisten. Der Festgenommene verbleibt somit bis zur Durchführung seiner Auslieferung nach Bulgarien in der Bundesrepublik Deutschland in Haft.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Auslieferung des Festgenommenen – der gegen seine Auslieferung keine Einwendungen erhoben und sich mit einem beschleunigten vereinfachten Auslieferungsverfahren nach Bulgarien einverstanden erklärt hat – bewilligt. Das Gesetz sieht für den Vollzug der Auslieferung eine Frist von 10 Tagen vor. Mit der Auslieferung des Beschuldigten ist demnach in Kürze zu rechnen.
Dem Festgenommenen wird von den bulgarischen Justizbehörden vorgeworfen, am 06. Oktober 2018 in Ruse (Bulgarien) die 30jährige Fernsehmoderatorin Viktoriya Marinova vergewaltigt und anschließend getötet zu haben. Anschließend soll er das Mobiltelefon und Schmuck des Opfers entwendet haben.
Am 10. Oktober 2018 hat das Amtsgericht Stade den Festgenommenen angehört und im Anschluss angeordnet, dass der Verfolgte bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts festzuhalten ist. Der Festgenommene habe gegenüber dem Amtsgericht eingeräumt, am 06. Oktober 2018 mit dem Opfer in einen verbalen Streit geraten zu sein. Er habe unter starkem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden und der Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen, worauf diese hingefallen sei. Er habe sie danach hochgehoben und in einen Busch geworfen, sei dann aber weitergegangen. Er habe das Opfer nicht töten wollen und bestritten, sie vergewaltigt zu haben.