Thema: Integration und Geflüchtete.

Information zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.

„Weltoffen. Vielfältig. Gerecht“.

Die Große Verhandlungsgruppe verständigte sich nach Mitteilung der LINKE dazu am Mittwoch, den 2.11.2016 u.a. auf folgende Vorhaben:

  • Antidiskriminierung
    • Die Koalition wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) einführen, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet. Es soll den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geben, eine Beweislasterleichterung und ein Verbandsklagerecht enthalten.
    • Wir wollen den Begriff »Rasse« aus Art. 10 der Berliner Verfassung und weiteren landesrechtlichen Regelungen durch eine Formulierung ersetzen, die den Schutzbereich der rassistisch motivierten Diskriminierung umfasst.
    • Berlin wird sich an der UN-Dekade »People of African Decent« beteiligen.
    • Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) wird einerseits als Teil der Verwaltung arbeiten, und bekommt zugleich eine Ombudsfunktion für Beschwerden und agiert in dieser Funktion nicht weisungsgebunden.
    • Um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt gezielter zu begegnen, wird eine in Diskriminierungsfällen vermittelnde Interventionsstelle aufgebaut.
    • Das Land Berlin wird eine Diversity-Gesamtstrategie, die verbindliche Ziele und Verfahrensschritte für die Berliner Verwaltung festschreibt, erarbeiten.
  • Aufenthaltsrecht
    • Rot-Rot-Grün will die landesrechtlichen Spielräume im Aufenthalts- und Asylrecht nutzen, um Integration zu erleichtern und Bleibeperspektiven auch in bislang ungelösten Fällen zu ermöglichen.
    • Eine Expert*innenkommission wird unter Beteiligung verschiedener zivilgesellschaftlicher Organistionen Empfehlungen für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) erarbeiten.
    • Berlin wird keine landesinterne Wohnsitzauflage erlassen
    • Die Härtefallkommissionsverordnung wird überarbeitet und Entscheidungen transparenter
    • Die Koalition wird verstärkt auf die Förderung einer unterstützten Rückkehr, statt auf eine reine Abschiebepolitik setzen und bestehende Programme bei Bedarf durch ein Landesprogramm verstärken. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie die Trennung von Familien bei Abschiebungen und Rückführungen in Regionen, in die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben. Der Anspruch auf anwaltliche Betreuung und Begleitung gilt auch während der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.
    • Die Koalition wird im Bundesrat Initiativen ergreifen, um die Einbürgerungsquote zu erhöhen und gleichzeitig seine landesrechtlichen Möglichkeiten für Einbürgerungen ausschöpfen.
    • Wir wollen die landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Familiennachzug zu erleichtern. Wir streben eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, den Familiennachzug auf sonstige Angehörigen auszuweiten, insbesondere für Verwandte zweiten Grades (d.h. Eltern u.ä.) und für volljährige Kinder. Die Koalition spricht sich gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das Landesprogramm für syrische Geflüchtete wird weitergeführt und um die Gruppe der irakischen Geflüchteten erweitert.
    • Die Koalition strebt auf Bundesebene eine Erleichterung der Gewährung eines humanitären, alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechts für langjährig Geduldete an und wird sich gegen eine Ausweitung der sicheren Herkunftsländer und für die Abschaffung des Flughafenverfahrens einsetzen.
  • Roma
    • Berlin wird die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem »Landesrat der Roma und Sinti, RomnoKher Berlin-Brandenburg e.V.« in einem Rahmenvertrag neu regeln.
    • Das Problem der Vermietung unbewohnbaren Wohnraums an Menschen und der Überbelegung wird angegangen und dazu u.a. das Wohnungsaufsichtsgesetz zu einem wirksamen Instrument für die Bezirke gemacht.
    • Das Bezirksprogramm soll aufgestockt werden.
  • Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
    • Die Koalition wird auf Landesebene Deutschkurse auch für diejenigen, die bisher von den Angeboten des BAMF ausgeschlossen sind, anbieten und bedarfsdeckend ausbauen.
    • Bis Mitte 2017 wird ein umfassendes Konzept für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vorgelegt, das von der Erstberatung bis zum Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag die notwendige Begleitung beinhaltet. Für Frauen werden spezifische Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung entwickelt.
    • Alle Geflüchteten sollen zukünftig unmittelbar nach der Ankunft eine Erstberatung über den Zugang zu Bildung, Erwerbsarbeit und Ausbildung in Anspruch nehmen können. Angestrebt wird die Bildung eines Kompetenzzentrums in Kooperation mit den Kammern und den Berufsschulen um auch nicht-formale Kompetenzen zu erfassen und für Arbeitgeber*innen nachvollziehbar zertifizieren.
    • Das Projekt »Arrivo« wird ausgebaut.
  • Allgemeine Arbeitsmarktintegration
    • Die Koalition wird das anonymisierte Bewerbungsverfahren schrittweise in den Berliner Behörden und den Unternehmen mit Landesbeteiligung einführen, um einen diskriminierungsfreieren Zugang zu Ausbildung und Beruf zu unterstützen.
    • Das Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen soll verbessert und verkürzt, die Anerkennung von Teilqualifikationen gesichert werden.
  • Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG)
    • Das PartIntG wird evaluiert und weiterentwickelt.
    • Der Öffentliche Dienst wird Vorbild für die berufliche Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund und Diskriminierungserfahrung und ein Leitbild interkulturelle Öffnung der Verwaltung entwickeln. Die Koalition wird den Anteil von im öffentlichen Dienst und in den landeseigenen Unternehmen Beschäftigter mit Einwanderungsgeschichte erhöhen.
  • Partizipations- und Integrationsprogramm
    • die Mittel zur Förderung von Migranten- und Geflüchtetenorganisationen aus dem »Partizipationsprogramm« werden erhöht
    • Die Werkstatt der Kulturen wird als Kultureinrichtung und Plattform für die vielfältige kulturelle Entwicklung Berlins neu ausgeschrieben.
    • Für den Karneval der Kulturen stellt Berlin langfristig eine auskömmliche Basisfinanzierung aus öffentlichen Mitteln bereit
  • Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen
    • Die Koalition möchte geflüchtete Menschen zügig in Wohnungen unterbringen. Sie wird die Voraussetzungen und Grundlagen für eine bedarfsgerechte und humanitäre Versorgung schaffen sowie benötigte Ressourcen bereitstellen, um die Geflüchteten in Wohnungen, hilfsweise in geeigneten Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen.
    • Die Neustrukturierung im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – als Teil einer Berliner Willkommensinfrastruktur – wird fortgeführt. Es wird ausreichend Personal rekrutiert, um zu geordneten Verwaltungsverfahren zurückkehren zu können.
    • Die Koalition wird die Abstimmungs- und Steuerungserfordernisse stärker mit den bezirklichen Belangen und Strukturen verzahnen, um die bedarfsgerechte Information und Versorgung der Geflüchteten zu sichern. Dazu gehören auch Information und Einbindung der Anwohner*innen bei neu zu errichtenden Unterkünften sowie die Sicherstellung der notwendigen kommunalen Infrastrukturen wie Kindertagesstätten und Schulen einschließlich deren struktureller, organisatorischer und finanzieller Untersetzung.
    • Die Koalition will Geflüchteten den individuellen Zugang zum Wohnungsmarkt ermöglichen. Dafür wird geprüft, wie allen Geflüchteten, ähnlich wie in Bremen und Niedersachsen, die Anmietung einer »Sozialwohnung« mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden kann.
    • Um Groß- und Notunterkünfte, insbesondere die Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof, das ICC und Turnhallen zügig zu schließen, wird ein verbindlicher Maßnahmenplan vorgelegt. Dieser wird auf Grundlage verschiedener Einzelmaßnahmen wie den Umbau landeseigener und Bundesimmobilien, der Realisierung der Modularen Unterkünfte als Wohnungen sowie durch die Unterbringung in privaten Netzwerken und durch integrative Wohn- und Selbsthilfeprojekte umgesetzt. Vorübergehend wird die Koalition mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben Kontingentvereinbarungen abschließen.
    • Die Koalition verpflichtet sich, ein unabhängiges, effektives, transparentes und nachvollziehbares Beschwerde- und Kontrollmanagement (»Heim-TÜV«) einzuführen. Prüfergebnisse werden veröffentlicht und in die Vergaben einbezogen. Die regelmäßige Ausstattung der Unterkünfte mit WLAN gehört zu den Anforderungen an Unterkünfte.
    • Für mögliche künftige Fluchtbewegungen werden wir ein Konzept entwickeln, um eine personelle und räumliche Reserve vorzuhalten.
    • LSBTTIQ*, ethnische und religiöse Minderheiten und alleinstehende Frauen gelten auch weiterhin als besonders schutzbedürftig im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie. Entsprechend sind Angebote des Schutzes und der Beratung sicherzustellen und kontinuierlich auszuweiten.

Nach den vorstehenden Grundsätzen wird die Koalition zusammen mit der Stadtgesellschaft ein neues Konzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen entwickeln.

Wir wollen die Integrationsforschung durch ein Bundesinstitut für Integrations- und Migrationsforschung an einer Berliner Universität unterstützen.

Foto: Dr. Klaus Lederer, Berliner Landesvorsitzender „Die LINKE“

Bildquelle: TP Presseagentur Berlin

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