Überlastung der Verwaltungsgerichte Folge inhumaner politischer Vorgaben?

Die Verwaltungsgerichte müssten jetzt ausbaden, was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag der Bundesregierung verbocke, kommentierte heute die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, Berichte über die Überlastung von Verwaltungsgerichten mit Asylverfahren.

Jelpke weiter:

„Die Überlastung der Verwaltungsgerichte ist eine direkte Folge der Vorgaben der Bundesregierung, rigidere Asylbescheide zu erteilen. Es ist doch absurd, dass die Anerkennungsquoten etwa bei afghanischen Asylsuchenden sinken, wo sich gleichzeitig die Sicherheitslage in Afghanistan ständig verschlechtert. Mit solchen politisch motivierten Entscheidungen provoziert man die Klagen vor den Verwaltungsgerichten regelrecht.

Das Gleiche gilt für die zunehmende Erteilung von lediglich subsidiärem Schutz. Den Betroffenen, darunter Zehntausenden Syrern, wird der Familiennachzug verwehrt. Wer nicht will, dass seine Angehörigen unter unzumutbaren Bedingungen in Flüchtlingslagern in der Türkei oder den Nachbarländern Syriens vegetieren müssen oder die lebensgefährliche Fahrt übers Mittelmeer wagen, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als gegen den BAMF-Bescheid vor Gericht zu gehen.

Statt über eine personelle Aufstockung der Verwaltungsgerichte zu diskutieren, sollte man zu einer Asylpolitik zurückkehren, die rechtlichen und humanitären Standards gleichermaßen genügt. Der politische Druck auf das BAMF zur Ablehnung von Asylanträgen muss zurückgenommen und der Familiennachzug für alle anerkannten Flüchtlinge ermöglicht werden.“

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